Frage an Maria Michalk von Birgitt B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Michalk,
ich begrüße,das die Jugend gefördert wird. Aber scheinbar werden die älteren ab 40 vergessen. Ich bin Mutti von 6 Kindern (2 leben noch bei mir, 13 und 14) .Seit deren Geburt schlage ich mich mit ABM bzw 1-Euro Jobs durch. Zum Teil habe ich mir diese selber besorgt. Die ganzen Jahre hat es das Arbeitsamt Bautzen nicht geschafft, mir eine Arbeit zu vermitteln. Nach dem Tod meines Mannes und Wiederverheiratung bekomme ich nicht ein Pfennig Geld mehr . Auch habe ich mich beim Arbeitsamt abgemeldet. Ich sollte mindestens zehn Bewerbungen vorlegen. Weder besitze ich ein Auto, noch das nötige Geld eine Fahrschule zu machen. Ich möchte unbedingt arbeiten. Wie kann ich das, wenn ich immer wieder durch die Gesetzesmaschen falle und nicht mal förderungswürdig bin. Wird in dieser Richtung mal was getan? Es betrifft ja nicht nur mich, sondern auch tausende andere Frauen, die nirgends aufgezeigt werden.
Desweiteren würde mich interessieren, ob es gerechtfertigt ist, dass bei HartzIV auch die Halbwaisenrente meiner Kinder zusammen 320,-Euro als Einkommen gerechnet werden. Mit welchem Recht.Ist es nicht schon schwer genug für sie ohne ihren leiblichen Vati zu leben und jetzt müssen sie damit die Familie unterstützen.
Genau so verhält es sich bei meinem neuen Mann. Er ist Fernfahrer und bekommt durch die Spesen 1900 Euro ausbezahlt. Bei HartzIV wird die gesamte Summe angerechnet. So das ich kein Geld bekomme. Aber ich finde es ungerecht. Er verbringt Tag und Nacht im LKW in ganz Europa, es ist seine zweite Wohnung und nur weil es keine Quittungen gibt, werden die Spesen nicht abgezogen. Er ist alle 6 Wochen mal für 4 Tage zu Hause.
Ich würde mich freuen wenn ich von Ihnen hierauf Antworten bekomme.
Ich wünsche Ihnen für Ihre Tätigkeit alles Gute und Kraft.
Birgitt Bonaventura
Sehr geehrte Frau Bonaventura,
vielen Dank für die Fragen. Ich verstehe Ihre Situation und kann Ihnen nur Mut machen, sich weiter um Arbeit zu bemühen. Ich weiß, dass das in unserer Region nicht leicht ist. Dennoch kann nur eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle Ihnen aus dem Dilemma heraushelfen. Dafür wünsche ich Ihnen viel Glück.
Was Ihren Alg II Bezug betrifft, so ist die Einstellung der Zahlungen korrekt. Seit Sie wieder verheiratet sind, wird das Einkommen Ihres Ehemannes im Rahmen der Bedarfsgemeinschaft auf alle Mitglieder, also auch auf Sie, verteilt. Dadurch entfällt in diesem Fall die Bedürftigkeit, die Voraussetzung für den Bezug von Alg II ist. Da die Leistungen als Hilfe bei Bedürftigkeit ausgelegt sind, besteht hier auch keine Gesetzeslücke. Für die Berechnung des Einkommens einer Bedarfsgemeinschaft wird immer das Bruttoeinkommen herangezogen. Von diesem Einkommen sind diverse Pauschbeträge abzuziehen, wie z.B. monatlich ein Sechzigstel der steuerrechtlichen Werbungskostenpauschale oder 20 Cent pro Kilometer für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Auto. Höhere Aufwendungen werden gegen Nachweis berücksichtigt. Solange Ihr Mann für seine Aufwendungen keine Nachweise hat, können diese auch nicht vom Einkommen abgezogen werden. Die Nachweispflicht dient der Transparenz und Gleichbehandlung aller Fälle.
Die Halbwaisenrente ist, solange es sich nicht um eine Halbwaisengrundrente o.ä. nach dem Bundesversorgungsgesetz BVG handelt, grundsätzlich nicht privilegiert und wird als Einkommen angerechnet. Eine weitergehende Aussage kann ich aufgrund der fehlenden Details hier nicht treffen.
Ich bedauere es sehr, ihnen keine erfreulichere Nachricht geben zu können. Unsere Sozialgesetze sind auf Subsidiarität und Solidarität ausgelegt. Sie können aber nicht Antwort auf alle Lebenskonstellationen geben. Immer, wenn eine Bemessungsgrenze für den Bezug staatlicher Transferleistungen gesetzt wird, gibt es gefühlte Ungerechtigkeiten. Mit freundlichen Grüßen
Maria Michalk