Frage an Maria Michalk von Helmut E. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte /r Kandidat/in,
Wie stehen Sie zur Stasiopferrente? Sollte es für die Opfer der DDR Diktatur eine angemessene Rente für ihr erlittenes Leid in der DDR geben?
Derzeitig erhalten viele der früheren Opfer der DDR Diktatur Hartz IV- oder Sozialhilfeunterstützung. Dagegen bekommen ihre früheren Peiniger gute Staatsrenten.
Viele hohe "Nomenklatura Kader” der früheren SED genießen hohe Renten. Sie waren verantwortlich für den täglichen Terror in der DDR.
Ich halte es für ein Armutszeugnis unseres freiheitlich demokratischen Rechtsstaates” wenn dieser Staat die früheren Täter belohnt und die einstigen Opfer der DDR- Justiz am Rande des Existenzminimums leben lässt.
Alle Politiker, welche am 17. Juni und im Bendlerblock lautstark ihre Sonntagsreden halten, sind mehr als unglaubwürdig, solange die Opfer der DDR Diktatur keinerlei Opferrente erhalten.
Mit freundlichen Gruß
H. Eckert
Sehr geehrter Herr Eckert,
vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie die Rente für Stasi-Opfer thematisieren. Wir in der Union haben immer wieder betont, dass der heutige Umgang mit den Opfern der SED-Diktatur auch ein Gradmesser für den Zustand von Demokratie und Menschlichkeit in unserer Gesellschaft ist.
CDU und CSU haben sich deshalb und aus Respekt vor den Opfern von Anfang an für die Verbesserung der Situation von Opfern des SED-Regimes eingesetzt. So hat die unionsgeführte Bundesregierung in den neunziger Jahren Regelungen für eine straf-, berufs- und verwaltungsrechtliche Rehabilitierung auf den Weg gebracht. Nicht alle Folgen von SED-Unrecht werden aufgrund der Vielschichtigkeit der Einzelfälle durch diese Regelungen erfasst und finanzielle Ausgleichszahlungen können die mögliche Entwicklung des Lebens, wie es ohne die Eingriffe kommunistischer Diktatur verlaufen wäre, nie wirklich ausgleichen.
Zur Verbesserung der Situation der Opfer der SED-Diktatur hatte sich die Union in dieser Legislaturperiode mit dem in den Deutschen Bundestag eingebrachten Entwurf eines Dritten SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes dafür eingesetzt, für die politisch Verfolgten in der DDR eine Opferpension und die angemessene Erhöhung der Kapitalentschädigung auf den Weg zu bringen. Es die rot-grünen Regierungsfraktionen haben Ende Januar 2004 mit ihrer Bundestagsmehrheit dieses Gesetz verhindert.
Nach der Ablehnung unseres Gesetzesentwurfes im Deutschen Bundestag haben wir die unionsgeführten Bundesländer gebeten, sich der Sache anzunehmen und eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einzubringen. Dies ist auch erfolgt, der Entwurf befindet sich derzeit in den Ausschussberatungen.
Durch mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichtes ist die Schere zwischen den Renten von in der DDR Systemnahen und den Opfern der SED-Diktatur weiter auseinander gegangen. Jedoch ist es uns als Union zumindest gelungen, im Juni dieses Jahres mit dem ersten Gesetz zur Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes die Renten von hochrangigen SED-Kadern, die in ihrer Tätigkeit der Stasi faktisch oder rechtlich weisungsbefugt waren, zu begrenzen.
Sie können versichert sein, dass weder ich noch meine Kollegen in der Union die Opfer der SED-Diktatur je vergessen werden. In unserem vorgestellten Regierungsprogramm 2005 – 2009 haben wir deswegen ausdrücklich festgehalten, dass die Union nach wie vor dem Ziel treu bleibt, für Menschen, die durch DDR-Willkür geschädigt worden sind, eine Opferpension einzurichten.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Michalk