Portrait von Maria Michalk
Maria Michalk
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Maria Michalk zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von gerhard s. •

Frage an Maria Michalk von gerhard s. bezüglich Senioren

sehr geehrte frau MICHALK -

leider hört man in der letzten zeit gar nichts mehr zur angleichung des renten-punkt-faktors ost-west
ich erhalte schon 10 Jahre pro rentenpunkt viel weniger, als ein bürger in westdeutschland
zwischen nord- und süddeutschland gibt es doch keinen unterschied, wie lange soll der zwischen den neuen und den alten bundesländern bleiben?
wenn in zwei jahren bürger in die rente gehen werden, haben diese schon 20 jahre in der BRD gearbeitet - allmählich sind der bestehende zustand und das ausbleiben von irgendwelchen lösungen nicht mehr zu verstehen - SIE, als ostdeutsche abgeordnete wissen doch, dass wir sehr geringe sparbeträge für unser alter hatten und betriebsrenten bei uns überwiegend nicht vorhanden sind. vergessen SIE bitte nicht IHRE wählerinnen und wähler!!!
danke!!

gerhard seifert

Portrait von Maria Michalk
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Seifert,

vielen Dank für Ihre Frage zur Angleichung des Rentenpunktwerts Ost. Gern möchte ich Ihnen die Problematik erläutern. Mit der Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte zum 1.7.2007 wurde der aktuelle Rentenwert auf 26,27 Euro festgesetzt. Der aktuelle Rentenwert (Ost) beträgt 23,09 Euro. Der Ausgleichsbedarf (Ost) beträgt zum 30. Juni 2008 0,9870.

Festzustellen ist, dass sich der Verhältniswert der Eckrente in den neuen zu demjenigen in den alten Ländern durch die häufigeren und höheren Anpassungen in den neuen Ländern von 40,3 Prozent am 1. Juli 1990 auf 88,1 Prozent bis zum 1. Juli 2006 erhöht haben. Das heißt, am 1. Juli 2006 betrug die verfügbare Eckrente in den alten Ländern 1.065,76 Euro und in den neuen Ländern 939,36 Euro. Also 126,30 Euro weniger. Natürlich ist zu berücksichtigen, dass die gesetzliche Rente in den neuen Ländern in der Regel die einzige Einkommensart ist, wohingegen in den alten Ländern andere Einkommensarten, wie betriebliche oder private Altersvorsorge, die Gesamteinnahmesituation verbessern. So kommt es bei Ehepaaren im Durchschnitt zu einer Einkommensdifferenz zwischen Ost und West in Höhe von 273 Euro.

Die Perspektive für die Rentnerinnen und Rentner liegt grundsätzlich darin, dass das Rentenniveau an die wirtschaftliche Entwicklung und das Lohnniveau der in sozialversicherungspflichten Beschäftigungsverhältnissen stehenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gekoppelt ist. Wenn die wirtschaftliche Entwicklung in den neuen Ländern sich zum positiven entwickelt, profitiert davon auch die aktuelle Rentnergeneration. Ich finde, es ist sozial gerecht, wenn auch die Renten im Rhythmus der Löhne steigen.

Vor der Wiedervereinigung gab es in beiden Teilen Deutschlands zwei weitgehend unterschiedliche Alterssicherungssysteme. Diese galt es binnen kürzester Zeit zusammenzuführen. Es war im übrigen seinerzeit unstrittig, sich bei der Angleichung des Rentenrechts von dem Ziel leiten zu lassen, das auf der Lohn- und Beitragsbezogenheit beruhende System der alten auf die neuen Bundesländer zu übertragen. Konkret bedeutete diese Zielsetzung auf der Beitrags- und Leistungsseite, die wesentlichen Elemente anhand der für die alten Bundesländer maßgeblichen Grundsätze zu bestimmen. Dabei ist zwangsläufig die Festsetzung der Rechengrößen unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Lohnniveaus zwischen Ost- und Westdeutschland zu beachten. Dies war und ist notwendig, um Verwerfungen zwischen Beitragszahlern und Rentnern in den neuen Bundesländern zu vermeiden. Mit anderen Worten: wenn die Löhne steigen, profitiert auch die Rentnergeneration. Deshalb ist unsere ganze Kraft auf die Schaffung sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse gerichtet. Da aber auch Tarifpartner nach wie vor Verträge mit unterschiedlichen Ost-West-Löhnen schließen, wie das jüngste Beispiel der Post zeigt, wird das Rentenniveau von Faktoren beeinflusst, die nicht die Politik zu vertreten hat.

Auch die Rentenanwartschaften in den neuen Bundesländern werden aus dem Individualentgelt und dem Durchschnittsentgelt ermittelt. Allerdings wird hier die regionalbedingt niedrigere Höhe der Individualentgelte berücksichtigt. Es ist sichergestellt, dass auch ein Durchschnittsverdiener in den neuen Bundesländern für ein Jahr Ost-Durchschnittsverdienst einen Entgeltpunkt erhält.

Niemand kann leugnen, dass die Angleichung der Renten Ost in den letzten 17 Jahren stärker erfolgt ist als die Angleichung der Löhne Ost. Der beschäftigte Teil der Bevölkerung ist es aber, der die Beiträge für die aktuelle Rentnergeneration erwirtschaftet. Einer öffentlichen Meinungsbildung über die Sozial- und vor allem Generationsgerechtigkeit dürfen wir uns nicht mehr verschließen. Ein Stufenplan für eine rasche Angleichung, um vor allem mögliche Altersarmut zu vermeiden, geht an der Wirklichkeit vorbei. Das jetzige Lohnniveau in den neuen Bundesländern lässt eher erahnen, dass nicht die jetzige Rentnergeneration, sondern die künftige von diesem Problem ereilt wird. Darum ist die wirtschaftliche Entwicklung, die immer einher geht mit der Erhöhung der Kaufkraft, so wichtig. Der Lohn kommt vom Kunden. Deshalb ist eine künstliche Aufblähung der Einkommen, gleich welcher Art, ungesund und führt ins Chaos. Das haben wir zu DDR-Zeiten leidvoll erlebt. Deshalb arbeiten wir konsequent an einer fundierten Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Davon profitieren alle – auch die Rentner.

Mit freundlichen Grüßen,
Maria Michalk