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Frage von Anja W. •

Frage an Maria Michalk von Anja W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Michalk,

vielen Dank für ihren Einsatz für die so genannte Opferrente, aber ich möchte Sie aber doch noch auf eine Problematik ufmerksam machen. Für die SED-Opferrente gelten Einkommensgrenzen. Für diejenigen die mit einem Partner zusammen leben, wird die Grenze erhöht sogar unabhängig von Unterhaltspflichten und dem Einkommen des Partners.

Für Kinder, für die Unterhalt zu erbringen ist, gibt es dagegen keine Berücksichtigung eines Freibetrages. Ich (alleinerziehend mit drei Kindern) finde das sehr ungerecht, da ich soviel verdiene, dass ich über der Einkommensgrenze von 1041€ liege. Real habe ich aber viel weniger, da ich ja noch für die Kinder aufkommen muss. War das wirklich Absicht des Gesetzgebers? Hier wird ungleiches gleich behandelt. Das ist nicht gerade
familienfreundlich. Nicht alle SED-Opfer sind - im Gegensatz zu den Opfern des Nazi-Regimes - schließlich schon im Rentenalter!

Mit freundlichen Grüßen
Anja Welsch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Welsch,

Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. Oktober 2007, in der Sie die gleichen Einkommensgrenzen für Eltern und Kinderlose für den Anspruch auf die Opferpension thematisieren.

Das Problem, bei dem Alleinerziehende wie Sie schlechter gestellt sind, entsteht aufgrund der unterschiedlichen Regelungenen im Versorgungsrecht. Die Opferpension ist auf die beantragende Person gerichtet, nicht auf das familiäre Umfeld. Es war im Gesetzgebungsprozeß bekannt, daß es in Einzelfällen zu Differenzen kommen kann. Diese auszugleichen war nie Ziel der Opferpension, dies wäre Aufgabe des Familienrechts. Das SED-Opfer als Person soll nach seinen sozialen Gegebenheiten eine Wiedergutmachung erfahren.

Mit freundlichen Grüßen,
Maria Michalk