Frage von Horst T. • 25.07.2007
Frage an Maria Michalk von Horst T. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Michalk,
kann ich in Zukunft, als Empfänger der 250,00Euro Ehrenpension, noch Leistungen bei der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge beantragen?
Mit besten Grüssen
H. Teichert
Antwort von Maria Michalk CDU • 31.07.2007
Sehr geehrter Herr Teichert,
vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Leistungsberechtigung bei der Häftlingshilfestiftung bei gleichzeitigem Bezug der Ehrenpension. Nach dem geänderten §18 des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes sind Sie bei der Stiftung nicht mehr antragsberechtigt, wenn Sie nach mindestens 6-monatiger Haft Anspruch auf die SED-Opferpension haben. Neben den monatlich 250,- Euro können Sie keine weiteren Leistungen bei der Stiftung beantragen.
Mit freundlichen Grüßen,
Maria Michalk, MdB