Frage an Maria Michalk von Lutz S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Michalk,
die EU plant in den nächsten Monaten die Einführung visafreien Reiseverkehrs mit der Ukraine und Georgien. Die Abstimmung in den nationalen Parlamenten gilt als Formsache.
Der Bund der Kriminalbeamten hält die georgische Mafia für viele Wohnungseinbrüche verantwortlich. Dabei wird bisher der Weg über Asylverfahren genutzt, um sich eine Zeit in Deutschland aufhalten zu können:
Werden Sie vor diesem Hintergrund der Visafreiheit zustimmen und die Einreise nach Deutschland erleichtern?
Sehr geehrter Herr Schulze,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Entscheidung über Visaerleichterungen nach der EU-Visaverordnung wird auf europäischer Ebene durch das EU-Parlament und den Rat der EU getroffen. Die Umsetzung des EU-Rechts in nationales Recht, hinsichtlich der Visaerleichterungen für die Ukraine und Georgien steht nicht unmittelbar an.
Beide Länder haben trotzdem in einem jahrelangen Prozess an den Voraussetzungen für die Erleichterungen im Reiseverkehr gearbeitet. Dies wurde durch mehrere Berichte der EU-Kommission dokumentiert. Dennoch wird auch von der EU die von Ihnen angesprochene Gefahr eine Steigerung der Kriminalität gesehen. Daher sollen mögliche Vereinbarungen mit beiden Ländern mit sogenannten Rückholklauseln versehen werden. Danach werden die Visaerleichterungen sofort gestoppt, wenn einer der Rückholgründe, z.B. steigende Kriminalität, erfüllt sind. Dieser Fakt wird neben den Fachinstitutionen auch vom Parlament kontrolliert. Vor diesem Hintergrund kann ich einer Visafreiheit zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Michalk