Frage an Maria Michalk von Frank N. bezüglich Senioren
Werte Frau Maria Michalk
Nach dem ich heute mein Konto überprüft habe, ob bei mir auch die Rentenerhöhung eingegangen ist, habe ich erstaunt festgestellt, das ich keine bekommen habe. Daraufhin habe ich bei der Rentenversicherung in Dresden angerufen. Ich beziehe meine Altersrente seit Mai 2013. Zur Antwort habe ich zu hören bekommen. Die Rentenerhöhung zum Juli 1013 bekommen nur die jenigen welche seit 2004 Altersrente beziehen. Rentner welche ab 2005 Rente beziehen, bekommen die Rentenerhöung einen Monat später.
Meine Frage an Sie ist dieses politisch gewollt und in welchen Text kann ich diesen Absatz nach lesen.
Danke für Ihre Bemühung.
Frank Neumann
Sehr geehrter Herr Neumann,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Auskunft der Rentenversicherung war korrekt. Sie bekommen Ihre angepasste höhere Rente für den Monat Juli erstmals am 31. Juli 2013 überwiesen. Die aktuelle Überweisung waren die Bezüge für Juni.
Die sogenannte „nachschüssige“ Zahlung der Renten am Monatsende wurde mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch vom 27.12.2003 eingeführt. Die Neuregelung gilt für Rentner, die ab dem 1. April 2004 in Rente gegangen sind. Nachzulesen ist sie in § 118 Absatz 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI).
Dort heißt es: „(1) Laufende Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes werden am Ende des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; sie werden am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt. „
Das bedeutet, dass Sie seit 1. Juli 2013 den Anspruch auf eine höhere Renten haben und die Auszahlung auf das Ende des Monats verlagert ist. Sie sind damit nicht benachteiligt, sondern erhalten monatlich die höhere Rente.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Michalk, MdB