Frage an Maria Michalk von Claudiac J. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Michalk,
mich interessiert es brennend, was mit den Waren geschieht, die im Zusammenhang mit dem Pferdefleisch-Skandal aus den Regalen der Märkte verbannt wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Jurjanz
Sehr geehrte Frau Jurjanz,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Rechtslage zu den aus dem Handel genommenen Pferdefleisch-Produkten ist folgende: Verkauft oder verschenkt werden dürfen nur Lebensmittel, die von einwandfreier Qualität und Herkunft sowie korrekt gekennzeichnet sind. Der Gesundheitsschutz und der vorbeugende Verbraucherschutz haben dabei immer oberste Priorität. Es reicht deshalb nicht aus, wenn solche Produkte nur mit einer neuen, erweiterten Kennzeichnung versehen werden. Der Lebensmittelunternehmer muss auch dafür Sorge tragen, dass der Inhalt einwandfrei ist, nachweislich frei von jedweden Rückständen und dass in jedem einzelnen Fall lückenlos geklärt ist, woher alle einzelnen Zutaten stammen. Zudem ist die rechtliche Vorgabe zu beachten, dass jedwedes Fleisch in der EU nur in Verkehr gebracht werden darf, wenn es aus einem nach europaweit einheitlichen Kriterien zugelassenen Schlachthof stammt. Auch diese Vorgabe müsste eingehalten werden. Da diese Voraussetzungen bei dem falsch ausgezeichneten Produkte nicht vorliegen, muss der Handel für die Verwertung sorgen, d.h. die Produkte in die Entsorgung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Michalk, MdB