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Maria Michalk
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Frage von Erhard J. •

Frage an Maria Michalk von Erhard J. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Maria Michalk,

in Hinblick auf die Aufhebung der Immunität des Spitzenkandidaten zur Bundestagswahl 2013
und des Fraktionsvorsitzenden der LINKEN Herrn Dr. Gregor Gysi habe ich an Sie
als meine zuständige Bundestagsabgeordneten der CDU folgende Fragen:

1. Welche/r Bundestagsabgeordnete/r hat den Antrag eingebracht?
2. Haben Sie mit *Ja!* oder mit *Nein!* gestimmt?
3. Welche stichhaltigen Beweismittel wurden dem Bundestag vorgelegt,
welche eine Abstimmung mit *Ja!* gerechtfertigt haben bzw. hätten?

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Jakob

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jakob,

vielen Dank für Ihre Frage zum Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen Herrn Dr. Gregor Gysi, MdB.

Nach dem Immunitätsgrundsatz kann ein Abgeordneter wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Außerdem ist jede andere Beschränkung der persönlichen Freiheit eines Abgeordneten genehmigungsbedürftig.

Der Deutsche Bundestag genehmigt jedoch seit langem für die Dauer einer Legislaturperiode generell die Durchführung von Ermittlungsverfahren mit Ausnahme solcher, die politische Beleidigungen zum Gegenstand haben. Diesen Beschluss hat der Bundestag auch für die laufende 17. Wahlperiode gefasst. Rechtsgrundlage ist Anlage 6 der Geschäftsordnung des Bundestages (GOBT).

Aus diesem Grund hat eine Abstimmung über die Aufnahme des Ermittlungsverfahrens gegen den Abgeordneten Dr. Gysi nicht stattgefunden.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Michalk, MdB