Frage an Maria Michalk von Robert V. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Michalk,
wie stehen Sie zum dem Vorschlag, dass Personen die grob fahrlässig oder vorsätzlich, aktiv daran mitwirken das Grundgesetz außer Kraft zu setzen und verfassungswidrigen Gesetzen zustimmen, Mahnungen des Verfassungsgerichtes schon ignorierend, persönlich für Ihre Entscheidungen strafrechtliche Konsequenzen zu tragen haben?
Mit freundlichen Grüßen
Robert Vesely
Sehr geehrter Herr Vesely,
vielen Dank für Ihre Frage, die auf die Abstimmung im Deutschen Bundestag zum Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM und Fiskalpakt von vorvergangenem Freitag ausgerichtet ist.
Wie Sie sicherlich wissen, sind Abgeordnete nach dem Grundgesetz an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur Ihrem Gewissen verpflichtet. Die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung von Abgeordneten für ihr Abstimmungsverhalten widerspricht daher der grundgesetzlich in Art. 46 Abs. 1 GG garantierten Indemnität. Dieses Dauerrecht des einzelnen Bundestagsabgeordneten schützt ihn vor dienstlicher und gerichtlicher Verfolgung wegen Äußerungen im Parlament oder in Ausschüssen – bis auf verleumderische Beleidigungen. Im Übrigen hindert die Indemnität nicht daran, dass ein Abgeordneter von seiner Fraktion oder von Abgeordneten anderer Fraktionen, von seiner Partei, der Bürgerschaft im Wahlkreis oder von der öffentlichen Meinung insgesamt für das, was er im Bundestag sagt und tut, zur Rede gestellt wird. In jedem Fall sind Abgeordnete dem Grundgesetz verpflichtet und haben bei jeder Entscheidung die Verfassungsmäßigkeit einer Vorlage zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Michalk, MdB