Frage an Maria Michalk von Gerhard F. bezüglich Senioren
Sehr geehrte Frau Bundestagsabgeordnete Michalk,
Ihre Rede vor dem Bundestag am 24. Februar 2011 zur Überführung von Altersversorgungsansprüchen des Beitrittsgebiets gibt Anlass zu Fragen, zumal Sie nur deutlich gemacht haben, was Ihrer Meinung nach nicht realisierbar ist. Konstruktive Ideen konnte ich leider nicht lesen.
Gerichtet an die Partei DIE LINKE warnten Sie …“ es wird Ihnen nicht gelingen, die Grundsätze des Einigungsvertrages durch die Hintertür aufzuheben.“ Einverstanden, aber … !
Wie tragen Sie zu Lösungen bei, um bei der Altersversorgung den Einigungsvertrag nach Sinn und Buchstaben nach umzusetzen? Gefordert ist, die Ansprüche nach Art, Grund um Umfang zu überführen, sofern sie durch Leistung gerechtfertigt sind und Entgelte nicht überhöht waren. Wurde dem bei der Altersversorgung der Intelligenz entsprochen?
Wie wollen Sie regeln, dass „die durch Lebensleistung erreichte relative Position innerhalb der jeweiligen Rentnergeneration nach Eintritt des Versicherungsfalles erhalten bleibt“ ( BVerfG, 1 BvL 32/95 vom 28.4.1999, Absatz 149).
Ist es nicht krass unverhältnismäßig, wenn Betroffene eine fallbeilartige Kappung ihrer Ansprüche durch die Beitragsbemessungsgrenze erfahren? Ihre Rente fällt auf etwa 1600 Euro. Die Kappung wird als Herabwürdigung der Lebensleistung verstanden. Wie stehen Sie dazu, die unverhältnismäßigen Nachteile durch ein System „sui generis“ außerhalb des Rentensystems auszugleichen?
Berücksichtigen Sie bei Ihrer DDR-Kritik langfristige Entwicklungen nach der Teilung Deutschlands? Seither gibt es durch den Kalten Krieg einerseits „Gewinner“ und schuldlose Dauer-Verlierer. Wie tragen Sie dazu bei, dass sich das nicht verfestigt?
Für konkrete, moralisch und juristisch fundierte Antworten dankt im Voraus – Gerhard Fröhlich
Sehr geehrter Herr Fröhlich,
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 19.03.2011.
Die mit der Wiedervereinigung Deutschlands gebotene Überprüfung der unterschiedlichen Rentensysteme hat in den zurückliegenden 20 Jahren wiederholt zu politischen Debatten geführt. Verschiedene Gerichte haben sich mit wirklichen und/oder gefühlten Ungerechtigkeiten befasst und Urteile gesprochen, die immer wieder auch zur Änderung des Gesetzes, letztlich für die Betroffenen auch zu Nachzahlungen geführt haben. Dazu stehe ich. Trotzdem ist die Feststellung richtig, dass die Überleitung des Rentensystems von einem vielfach berufs- und tätigkeitsbezogenen Rentensystem in ein lohnbezogenes richtig und die einzige Alternative war.
Die Aufwertung (Hochrechnung) der Verdienste auf den fiktiven gesamtdeutschen Durchschnitt, was nach wie vor geschieht, kompensiert Verwerfungen im Lohnniveau.
Im Übrigen gehören Bemessungsgrenzen zum System der sozialen Sicherungssysteme in Deutschland.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Michalk, MdB