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Frage von Ingo B. •

Frage an Maria Michalk von Ingo B. bezüglich Soziale Sicherung

Warum bekomme ich als Wartungsingenieur an eine EDV -Anlage keine Intelligenzrente, weil ich in einem VEB Datenverarbeitung gearbeitet habe, aber ein gleichgestellter Ingenieur bei einem produzierenden Betrieb (VEB Traktorenwerk) bekommt diese Intelligenzerente bei gleicher Tätigkeit. Wie sieht es mit der Gleichstellung aus ? Gibt es soetwas auch in den Altbundesländern ?

Mit freundlichem Gruß
Ingo Böttger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Böttger,

ich danke Ihnen für Ihre Frage vom 9. März 2011.

Die Fragen rund um die Einbeziehung von Personengruppen in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz der DDR im Rahmen des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) sind Gegenstand zahlreicher Entscheidungen des Bundessozialgerichts sowie des Bundesverfassungsgerichts gewesen. In der DDR waren die Ausführungsbestimmungen der zusätzlichen Versorgung in einer Verordnung geregelt. Danach waren Ingenieure, Konstrukteure, Architekten, Techniker bestimmter Branchen versorgungsberechtigt. Zusätzlich bestand für bestimmte Leiter in bautechnischen und handwerklichen Berufen ein Anspruch auf Einbeziehung auf Antrag. Zudem mussten die Personen in einem volkseigenen Produktionsbetrieb oder einem gleichgestellten Betrieb gearbeitet haben.

Nach dem AAÜG werden Beitragszeiten in Zusatz- und Sonderversicherungssystemen nur anerkannt, wenn die betreffenden Personen durch Beitritt oder durch Aushändigung von Urkunden tatsächlich einbezogen waren. Da in der DDR die Einbeziehung oft nicht dokumentiert wurde und zudem vielfach aus anderen Gründen unterblieb, entschied das Bundessozialgericht, dass unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem eine fiktive Einbeziehung in die Zusatzversorgung in Betracht kommen kann. Für Ingenieure gilt danach: zum Stichtag 30.06.1990 müssen sie die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder „Konstrukteur“ geführt haben, in einem volkseigenen Produktionsbetrieb (VEB der Industrie und des Bauwesens) gearbeitet haben und eine ingenieurtechnische Tätigkeit ausgeübt haben.

Jede Stichtagsregelung ist ein Problem, aber diese Stichtagsregelung ist mehrfach vom BSG bestätigt worden, verbunden mit dem Verweis auf die Möglichkeit eines Beitritts zur Freiwilligen Zusatzversicherung (FZR).

In den Altbundesländern ist das Rentenrecht grundsätzlich nicht branchenbezogen, sondern lohnbezogen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich auf Ihre konkrete Situation nicht eingehen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Michalk, MdB