Frage an Maria Michalk von Rosmarie F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Michalk,
in ihrem Antwortschreiben an H. W. sprechen sie wieder einmal nur von "Menschen mit Behinderung, die arbeiten können und zu Hause wohnen", für die sie eine Lösung finden wollen.
Wo bitte bleiben den unsere schwerstbehinderten Kinder, die aufgrund schwerster Behinderung überhaupt keiner Arbeit nachgehen können und trotz intensiver Förderung nie nachgehen werden können? Auch die haben doch ein Recht auf einen angemessenen Lebensstandard! Nicht arbeitsfähig zu sein, bedeutet doch nicht, auch keine Bedürfnisse mehr zu haben und damit nicht einmal mehr Leistungen auf Sozialhilfeniveau zu bekommen. Ich hoffe doch nicht, dass man hier wieder mal unterteilt in "die guten ins Töpfchen und die schlechten ins Kröpfchen". Manchmal kommt es mir vor, als würde man unsere schwerstbehinderten Kinder jedes Recht auf eine "gutes" Leben versagen und das einfach nur deshalb, weil sie nichts leisten können.
Sehr geehrte Frau Fischer,
vielen Dank für Ihre Frage vom 28.02.2011.
Bund und Länder haben im Vermittlungsausschuss am 22.02.2011 beschlossen, dass der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen, überprüft wird. Bei der Prüfung wird unter anderem auch das Urteil des BSG (Az. B 8 SO 8/08 R) berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Michalk, MdB