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Frage von Dagmar B. •

Frage an Maria Michalk von Dagmar B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Michalk

Herzlichen Dank für Ihre Anwtwort.
MIt Interesse habe ich auch die Antwort auf Frau Fischers Frage gelesen.
In Ihrer Antwort zählen sie vorwiegend ergänzende Leistungen der Sozialhilfe auf,gleichermaßen das Pflegegeld.

Ich gehe davon aus,das es unstrittig ist,das weder von ergänzender Sozialhilfe noch vom Pflegegeld der Zustand eines gesicherten,auf Pflegende zugeschnitennes Einkommen garantiert ist.

Gleichermaßen ist es sehr irritierend,wie Teilhabe und verschiedene Leistungen der Krankenkassen oder Sozialhilfe in einen Topf geworfen werden.

Teilhabe ist Teilhabe,und Sozialhilfe ist Sozialhilfe.
Grundsätzlich kann Sozialhilfe nicht Teilhabe sein,weil sie Sozialhilfe ist,denn wirkliche Teilhabe kann nicht Teilhabe im Sinn der Inklusion sein,wenn zuforderst die behinderten Menschen ausgesondert und zu Sozialhilfeempfängern gemacht werden.

So habe ich auch Frau Fischers Frage verstanden,was wird getan(außer der zukünftigen großen Lösung hinsichtlich Jugend und Sozialhilfe) für die Gleichstellung von Behinderten und Angehörigen zu sorgen?

Das Leben mit ausgleichender Sozialhilfe kann man schwer als gleichgstelllt bezeichnen.

Pflege und Beruf unter einen Hut zu bringen,kann jedoch,jeweils abhängig von der Pflegeintensität(Operationen,Infektanfäligkeiten,SchlafstörungenOrientierungslosigkeit),der Infrastruktur(Schule,Betreungsmöglichkeiten,Teilhabeangebote),jedoch vorwiegend auch von der Erwartungshaltung der Arbeitgeber zu einem fast unmöglichen Akt werden.

Wie wollen Sie hier Gleichstellung fördern?
Insbesondere bei dauerhafter Doppel und Dreifachbelastung,durch mangelhafte Infrastruktur,fehlende Inklusion,Bürokratismus,familienunfreundliche Arbeitsbedingungen?

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Beier

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Beierr,

vielen Dank für Ihre Frage vom 23.02.2011.

aus meiner Sicht müssen alle Leistungen, die derzeit gesetzlich geregelt sind betrachtet werden. Auch die gesetzlichen Regelungen in der Pflegeversicherung.

Die Entlastung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen ist uns sehr wohl ein großes Anliegen. Mit der Pflegereform 2008 haben wir wichtige Verbesserungen bei den Pflegesätzen und den ambulanten Sachleistungen erreichen können. Zudem werden die Pflegesätze ab 2015 dynamisiert und alle drei Jahre an die Preissteigerungen angepasst. Und, wie Ihnen vielleicht bekannt ist, diskutieren wir derzeit politisch wieder die Pflegereform und wollen auch eine bessere Regelung für die Pflegezeit erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Michalk, MdB