Frage an Maria Michalk von Michael K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Michalk,
ich habe ebenfalls mit Aufmerksamkeit den
Frage-Antwort-Strang zu der von Frau R. am 6.1. aufgeworfenen Thematik verfolgt.
In Ihrer
Antwort vom 14.1. an Frau R. stellen Sie fest:
"...habe ich ausführlich erläutert, warum der Gesetzgeber für Erwachsene über 25 Jahre, die bei den Eltern leben, im SGB II- und im SGB XII-Bezug unterschiedliche Regelsätze vorsieht. Diese seit Jahren bestehende Rechtslage ist ordnungspolitisch bzw. verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden."
Daraufhin habe ich das Urteil nachgelesen und kann im Ergebnis Ihrer Interpretation nicht folgen.
Vielmehr stellt das BSG fest und erkennt für Recht:
"Im Hinblick auf die im SGB II normativ-typisierend unterstellten Kosten einer Haushaltsersparnis lässt sich ein sachlicher Grund für eine unterschiedliche Behandlung der Leistungsempfänger des SGB II und des SGB XII weder den Gesetzesmaterialien entnehmen noch ist er sonst erkennbar."
sowie:
"Insbesondere findet sich ein sachlicher Grund nicht in dem Umstand, dass die Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II grundsätzlich erwerbsfähig iS des § 8 SGB II sind. Die Annahme einer Haushaltsersparnis in bestimmten Konstellationen des Zusammenlebens hat keinen Bezug zur Erwerbsfähigkeit." etc...
Die, nach Ihrer Auffassung, bestehende Rechtslage, hat demnach weder Bestand noch war sie ordnungspolitisch bzw. verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Meine Fragen an Sie:
1) Ist es zutreffend, dass die CDU die Rechtsprechung des BSG nicht für Recht erkennt oder haben Sie sich einfach nur geirrt?
2) Falls Sie sich geirrt haben, gedenken Sie nunmehr durch sofortige politische Aktivität: etwa eine Initiative zur Korrektur des Gesetzentwurfes bzgl. der Regelbedarfsstufe 3, Ihr Abstimmungsverhalten im Deutschen Bundestag zu korrigieren?
Mit freundlichem Gruß
M. Krauß
Sehr geehrter Herr Krauß,
vielen Dank für Ihre Frage vom 15.01.2011.
Wie Sie wissen, hat im Rahmen der Hartz-IV Novelle das von Ihnen skizzierte Problem eine Rolle gespielt. Ich habe mich als behindertenpolitische Sprecherin persönlich in meiner Arbeitsgruppe für eine Gleichstellung, d.h. 100 % Regelsatz, eingesetzt. Das hat aus ordnungspolitischen Gründen keine Mehrheit gefunden.
Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des Vermittlungsausschusses vor. Auch dort hat es eine Rolle gespielt. Nunmehr wird in den nächsten Wochen der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 mit dem Ziel überprüft, Behinderten ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Michalk