Frage an Maria Michalk von Dagmar B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Michalk
In Ihrer
Antwort an Frau R. begründen sie eine Haushaltsersparnis erwachsener behinderter Menschen dadurch, dass diese den gleichen Fernseher, die gleiche Zeitung, das gleiche Radio, das gleiche Haarschampoon, die gleiche Seife, das gleiche Spülmittel, Zahnpasta?, Creme? usw. benutzen wie die Eltern.
Sie sprechen also behinderten, erwachsenen Menschen ab,über ein eigenes Fernsehgerät zu verfügen und eine eigene Programmauswahl zu treffen.
Sie sprechen behinderten, erwachsenen Menschen ab, Musik nach ihrem Geschmack in Ihrem Zimmer hören zu dürfen.
Sie sprechen behinderten erwachsenen Menchen ab, Zeitungen nach eigener Wahl zu kaufen.
Sie sprechen behinderten erwachsenen Menschen ab, eine eigene Seife, Zahnpasta, Haarschampoon.... auszusuchen.
Warum diskriminieren sie erwachsene Behinderte in der Form, dass Sie Ihnen alltägliche Wahlmöglichkeiten absprechen?
mfg.
Dagmar Beier
Sehr geehrte Frau Beier,
vielen Dank für Ihre Frage vom 15.01.2011.
Wie Sie wissen, hat im Rahmen der Hartz-IV Novelle das von Ihnen skizzierte Problem eine Rolle gespielt. Ich habe mich als behindertenpolitische Sprecherin persönlich in meiner Arbeitsgruppe für eine Gleichstellung, d.h. 100 % Regelsatz, eingesetzt. Das hat aus ordnungspolitischen Gründen keine Mehrheit gefunden.
Zwischenzeitlich liegt das Ergebnis des Vermittlungsausschusses vor. Auch dort hat es eine Rolle gespielt. Nunmehr wird in den nächsten Wochen der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 mit dem Ziel überprüft, Behinderten ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Michalk