Frage an Maria Flachsbarth von Matthias D. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbarth,
wie begründen Sie, dass der Anlagenbegriff für PV Anlagen einen Bestandsschutz für vor 2009 errichtete Anlagen gewährt, für Biogasparks die SPD sich aber gegen eine Bestandschutz ausspricht.
Bitte bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung bzgl. des Antrags der FDP im Bundestag zum Bestandschutz auch folgende Punkte:
- von Insolvenz sind vorwiegend Kleinanleger betroffen
- Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen gehen verloren
- Wärmeversorgung von Haushalten wird gefährdet oder zumindest verteuert
- Finanzierungskredite der Banken gehen durch die Insolvenzen verloren
- Verschärfung der Bankenkrise durch zusätzliche Insolvenzen
- Marktführerschaft Biogas wird geschwächt
Derzeit ist es so, dass eine Anlage (die ersten 500kW) in einem solchen "Biogaspark" erhöht vergütet wird. Die Freude bei den Kleinanlegern dieser Anlage ist natürlich groß. Wie rechtfertigen Sie diese Ungleichbehandlung der Anleger zwischen den verschiedenen "Kleinanlagen" im Park? Glück für den, der zufällig in der richtigen KG gelandet ist?
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie zu den angesprochene Punkten kurzfristig Stellung nehmen würden. Meine Biogasbeteiligung hat ein massives Liquiditätsproblem. Wenn hier nicht innerhalb der nächsten 4 Wochen eine Entscheidung herbeigeführt wird, wird die Anlage Insolvenz anmelden müssen.
Weiterhin würde ich gerne wissen, ob die CDU sich bei einer Abstimmung auf die Seite der SPD stellen würden?
Vielen Dank
M. Dammann
Sehr geehrter Herr Dammann,
wie Sie wissen, sind Vergütungen für die Verstromung von Biogas im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes seit jeher von der Anlagengröße abhängig. Große Anlagen können wirtschaftlicher arbeiten als kleinere Anlagen und erhalten daher geringere Vergütungen. Einfallsreiche Anlagenbetreiber haben diese Situation in den letzten Jahren dahingehend genutzt, Biogas in großem Stil zu produzieren und zugleich die bessere Vergütung kleiner Anlagen zu nutzen, indem sie statt einer großen Biogasanlage viele kleine Biogasanlagen auf ihrem Grundstück errichtet haben. Diese „Gestaltung“ des Gesetzes hat dem Willen des Gesetzgebers ohne Zweifel nicht entsprochen. Allerdings ist auf juristischer Ebene bislang dagegen nicht vorgegangen worden.
Deshalb hat der Gesetzgeber diese Vorgehensweise des so genannten Anlagensplittings im Neuen EEG 2009 in § 19 bewusst und ganz ausdrücklich unterbunden. Das begrüßt die CDU/CSU-Fraktion für neu zu errichtende Anlagen ebenso ausdrücklich. Damit wollten wir auch den Anreiz zum Bau sehr großer Biogasanlagen mindern.
Wir sind allerdings auch der Auffassung, dass eine zentrale Voraussetzung für das Erreichen unserer Klimaziele weitere private Investitionen in Anlagen zur Erzeugung Erneuerbarer Energien sind – und dafür sind verlässliche politische Rahmenbedingungen unabdingbar. Deshalb dürfen wir aus Gründen des Vertrauensschutzes und der Investitionssicherheit die wirtschaftliche Grundlage von Bestandsanlagen - auch derer, die das Anlagensplitting bisher nutzen, nicht zerstören. Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe stehen in Frage, entsprechende Steuerverluste durch Abschreibungen sind absehbar und zahlreiche Arbeitsplätze in strukturschwachen Gegenden sind in akuter Gefahr. Was in wirtschaftlich „normalen“ Zeiten möglicherweise zu verkraften wäre, ist in Zeiten der Finanz- und Wirtschaftskrise kaum zu kompensieren. Deshalb muss es für diese Anlagen eine Ausnahmeregelung geben.
Einen diesbezüglichen Antrag hatte ich als federführende Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits in die Koalitionsverhandlungen mit der SPD-Fraktion am 29.05.2008 eingebracht. Leider votierte der Koalitionspartner SPD gegen den Antrag. Er erhielt dabei Unterstützung durch die in beratender Funktion die Verhandlungen begleitenden Ministerien.
Die Union begrüßt deshalb ganz besonders den von den Ländern Schleswig Holstein und Niedersachsen initiierten Gesetzentwurf des Bundesrates vom November 2008 (BT-Drs. 16/11833), der eine Sicherung der Bestandsanlagen fordert. Die FDP-Bundestagsfraktion hat einen fast wortgleichen Antrag in den Bundestag eingebracht (BT-Drs. 16/12094), der am 18. März im Umweltausschuss anberaten wurde.
Sehr geehrter Herr Dammann, ich kann Ihnen versichern, dass die Union weiter auf der Seite der Anleger steht. Allerdings hat zwischenzeitlich das Bundesverfassungsgericht den entsprechenden § 19 des EEG 2009 geprüft. Nachdem Betreiber von Bestandsanlagen Klage eingereicht hatten, macht die vor wenigen Tagen erfolgte, enttäuschende Entscheidung des Gerichtes in der Hauptsache es der CDU/CSU nicht leichter unseren Koalitionspartner von der Notwendigkeit zu überzeugen, eine Übergangsregelung für Altanlagen zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Maria Flachsbarth MdB