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Maria Flachsbarth
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Frage von Dirk L. •

Frage an Maria Flachsbarth von Dirk L. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbart,

der Plan der niedersächsischen CDU das Abitur nach 12 Jahren auch an der IGS, bzw. KGS einzuführen, hat zu heftigen Protesten in der Elternschaft, aber auch in der Gesamtbevölkerung geführt. Auch ich bin von diesem Plan gelinde gesagt vor den Kopf gestoßen.
Ich möchte Sie bitten Ihren Standpunkt zu dieser Problematik dazulegen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lange,

haben Sie vielen Dank für Ihren Brief vom 18.03.09, in dem Sie mich um meinen Standpunkt zum beabsichtigten Abitur nach 12 Jahren auch für Schülerinnen und Schüler der IGS und die KGS in Niedersachsen bitten.

Da Schulpolitik weitgehend Ländersache ist, habe ich mich nach dem Sachstand im Niedersächsischen Kultusministerium erkundigt und möchte Ihnen folgendermaßen antworten: Es ist richtig, dass die Niedersächsische Landesregierung am 23./24.Februar 2009 den Beschluss „Bildungsland Niedersachsen – Schulen in Niedersachsen qualitativ weiterentwickeln“ gefasst hat, das reguläre Abitur nach 12 Jahren auch für die KGS und die IGS einzuführen. Dazu bedarf es einer Änderung des niedersächsischen Schulgesetzes. Darüber entscheidet der Landesgesetzgeber.

Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass schon die Runderlasse des Kultusministeriums von 2004 für die KGS und die IGS die Möglichkeit vorsahen, Schülerinnen und Schülern mit Gymnasialniveau das Abitur nach 12 Jahren zu ermöglichen. Bei der Neuerung, die die Landesregierung nun beabsichtigt, wird das Abitur nach zwölf Schuljahren an der IGS durch folgendes Vorgehen ermöglicht:
1. Das Erlernen der 2. Fremdsprache ab Schuljahrgang 6
2. die Differenzierung in den Fächern mit äußerer Fachleistungsdifferenzierung auf drei Anforderungsniveaus einschließlich vergleichbarer Fachstundenvorgaben in diesen Fächern
3. die Gestaltung der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe im 10. Schuljahrgang. In den Schuljahrgängen 5 bis 9 ist ein Wechsel zwischen den Kursen mit verschiedenem Anforderungsniveau je nach Leistungsvermögen und Klassenkonferenzentscheidung ist wie bisher möglich
Für die anderen Schüler bleibt es dabei, dass sie das Abitur nach 13 Jahren erwerben können, wenn sie mit dem Abschluss der 10. Klasse die Voraussetzungen für die gymnasiale Oberstufe erfüllen. Insoweit wird sich für diese Schüler nichts ändern, während die Gymnasialschüler der IGS oder der KGS die Chance haben, das Abitur - wie die Schüler der anderen Schultypen - verkürzt nach 12 Jahren ablegen zu können.

Als Mutter von zwei Schülern der 8. und 9. Klasse eines Gymnasiums, die das Abitur nach 12 Jahren ablegen werden, bin ich der Auffassung, dass die Umsetzung des Beschlusses der Niedersächsischen Landesregierung den Schülerinnen und Schülern von IGS und der KGS eine zusätzliche Möglichkeit eröffnen wird - dagegen die Chancen der anderen Schüler, die länger für ihr Abitur brauchen, in keiner Weise geschmälert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Maria Flachsbarth