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Maria Flachsbarth
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Frage von Axel I. •

Frage an Maria Flachsbarth von Axel I. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbarth,

meiner Erinnerung nach ist der Solidaritätszuschlag einmal eingeführt worden, um die Kosten der Wiedervereinigung tragen und insbesondere den östlichen Bundesländern helfen zu können. Inzwischen werden diese Mittel dem normalen Bundeshaushalt wie andere Steuereinnahmen zugerechnet und für vielerlei ganz unterschiedliche Zwecke verwendet.

Halten Sie es für eine vertrauensbildende Maßnahme in die Ehrlichkeit von Politikern, wenn diese mit dem Argument, Hilfsbedürftigkeit im Osten lindern zu wollen, den Menschen zwangsweise Geld entziehen, es aber dann nicht dafür verwenden und schon gar nicht daran denken, die Zwangsabgabe einzustellen, wenn die ursprüngliche Notwendigkeit zur Geldspende nicht mehr besteht?

Mit freundlichem Gruß,

A. Ihde

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ihde,

vielen Dank für Ihre Frage zum Solidaritätszuschlag vom 27.12.2008.

Lassen Sie mich eingangs Ihre Frage zum Anlass nehmen, auf den Unterschied von Steuern und Abgaben einzugehen: Wie Sie ganz richtig feststellen, ist der Solidaritätsbeitrag eine Sondersteuer. Steuern werden - im Gegensatz zu Abgaben - nicht zweckgebunden erhoben. Das heißt: alle Steuereinnahmen des Bundes kommen in einen Topf, aus dem dann alle notwendigen Ausgaben bestritten werden und können nicht für bestimmte Aufgaben zurückgestellt werden.

Der Solidaritätszuschlag wurde erstmals 1991 eingeführt, um die Kosten der Deutschen Einheit zu finanzieren. Der Grundgedanke ist die Solidarität der wohlhabenderen westdeutschen mit den ärmeren ostdeutschen Ländern. Aus meiner Sicht und aus der Sicht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion darf der Solidaritätszuschlag jedoch nicht zu einer "Dauereinrichtung" werden. Gerade von Seiten der Union ist der Vorstoß gemacht worden, den sog. "Soli" mittelfristig zu senken. Ein erster Schritt erfolgte beispielsweise zum 1.1.1998 durch die Absenkung von 7,5% auf 5,5%.

Jedoch werden bis heute Ausgaben für den Aufbau Ost getätigt, die der Höhe der - schwankenden - Einnahmen durch den Solidaritätszuschlag in etwa entsprechen. Die Gesamtinvestitionen, die bis heute in den Aufbau Ost geflossen sind, sind schwer zu ermitteln. Aussagen des Bundesbeauftragten für den Ausbau Ost, Herrn Bundesminister Tiefensee zufolge, wurden seit der Wiedervereinigung mehr als 250 Mrd.EUR direkter Aufbauhilfe mobilisiert. Einen besonderen Anteil daran haben Investitionen in die kommunale Infrastruktur und die Wirtschaftsförderung, die eine Angleichung der Lebensverhältnisse in den alten und neuen Bundesländern gewährleisten. Nach derzeitigen Planungen soll der Aufbau Ost mit Auslaufen des Solidarpakt II im Jahr 2019 abgeschlossen sein.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Maria Flachsbarth MdB