Frage an Maria Flachsbarth von Dr. Fromund H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
1)Für welche Ihrer Fachkompetenzen nehmen Sie an,daß diese geeignet sind in Parlamentsausschüssen oder bei Gesetzesvorlagen
die Ergebnisse der Parlamentsarbeit wesentlich zu
verändern?
2)Die Schulden-finanziellen Verpflichtungen von Bund,Ländern und Kommunen sind in drei Hauptgruppen einteilbar.a solche die mit laufenden Zinsverpflichtungen gekoppelt sind und aus den entsprechenden Haushalten bedient werden müssen. b Verpflichtungen von Juristischen Personen, die inder Verantwortung dieser drei öffentlichen Haushaltsgruppen stehen und auch dazu dienen die Darstellungen der Schuldenlasten zu schönen.c Verpflichtungen die von diesen drei öffentlichen Haushaltsgruppen eingegangen worden sind, vor allem für Altersversorgungen,aber nicht buchhalterisch nachgeweisen sind.
2.1)Wie hoch sind a, b, c, gemessen in jährlichen Bruttosozialproduktwerten beziehungsweise in pro Kopf Verschuldungen der Bundesbürger.
2.2) Bis zu welchem Jahr schätzen Sie, daß die Neuverschuldungen der öffentlichen Haushalte auf die nach EU Recht zulässige Grenze von 3% abgesenkt werden kann.
2.3) Wann etwa wird bei Fortsetzung dieser 3% Neuverschuldungen etwa ein Zusammenbruch der öffentlichen Haushalte eintreten? Als Schätzwert könnte man etwa einsetzen, daß 1/3 der Haushaltsausgaben von den Schuldendiensten beansprucht werden.Dabei wären unterschiedliche Scenarien für die Entwicklung der Zinsaätze im € $ und asiatischem Bereich anzusetzen.
2.4) Welche Sparrate müssten die öffentlichen Haushalte erreichen um die bekannten oder abschätzbaren Verpflichtungen innerhalb von 3, oder 6, oder 9 Regierungsperioden zu tilgen, gemessen in Anteilen am Bruttosozalprudukt oder Kopfbezogen.
2.6) Welche Sparrate sollte nach einer solchen Schuldentilgung etwa in den öffentlichen Haushalten erreicht werden, um ein sinnvoll grosses öffentliches Finanzpolster anzulegen das volkswitschaftlich möglichst effektiv mit einem überschaubarem Risikofaktor (0,8 bis 1,2) international verteilt angelegt wird.
2.7) Wie ändern sich die Aussagen über die vorstehenden Fragen zum Finanzrahmen der Bundesrepublik wenn sich der derzeitige Schwundfaktor der Bevölkerungsentwicklung ändert.
2.8) Welche steuertechnischen, sozialpolitischen und Bildungsmaßnahmen mit welchen Gewichten im Bundeshaushalt halten Sie für Zweckmässig um vom Aussterbenstrend der Bevölkerung auf einen Reproduktionsfaktor 1 zu gelangen?
3) Was halten Sie davon, bei einer aus der unumgänglichen Föderalismusreform sowieso notwendigen Verfassungsänderung, die Nachhaltigkeit auch im Hinblick auf Bevölkerungsentwicklung, Struktur und Umfang der Bildungseinrichtungen mit besonderer Berücksichtigung der Begabtenförderung, zu verankern?
4) Was halten Sie davon die Altersversorgungseinkünfte der Parlamentarier nicht an Richtergehältern oder dergleichen zu Orientieren sondern an der Nachhaltigkeit der von Ihnen verantworteten Grundgesetzteile und Gesetze,insbesondere auch im Hinblick auf die Stabilisierung von Zahl und Bildungsniveau der Bundesbürger.
Sehr geehrter Herr Dr. Hock,
vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Finanzen und Demographie.
Deutschland, jahrzehntelang der Stabilitätsanker in Europa, versinkt in einer öffentlichen Verschuldung ohnegleichen. Während viele unserer Nachbarländer ihre Schulden in den letzten Jahren kräftig abgebaut haben, lebt Deutschland inzwischen von der Substanz. Die Staatsverschuldung liegt mit unvorstellbaren 1,4 Billionen Euro auf Rekordhöhe. Allein der Bund hat zwischen 1998 und 2004 ohne Sondereffekte rd. 170 Mrd. Euro zusätzliche Schulden zu verzeichnen. Im Jahr 2005 wird die Neuverschuldung in Deutschland zum vierten Mal in Folge über drei Prozent liegen. Rot-Grün raubt Zukunft und bietet mit seiner Politik keine Perspektiven für kommende Generationen.
Die CDU/CSU ist der grundsätzlichen Auffassung, dass keine Generation berechtigt ist, gesetzgeberische Regelungen zu treffen, deren finanzielle Auswirkungen im Wesentlichen erst oder sogar nur nachfolgende Generationen zu tragen haben. Unser Ziel ist die Einführung einer Generationenverträglichkeitsprüfung, durch die gesetzgeberische Entscheidungen im vorhinein auf ihren Beitrag zu einer Politik der Generationengerechtigkeit überprüft werden. Dabei sind insbesondere auch die Auswirkungen auf die Entwicklung der sozialen Sicherungssysteme, auf die Entwicklung des Arbeitsmarktes, die Bildung und die demographische Entwicklung zu berücksichtigen.
Mit der Union wird es eine Kehrtwende in der Haushaltspolitik geben. Wir werden eine ehrliche, nachhaltige Haushaltspolitik betreiben, die uns, unseren Kindern und Enkelkindern wieder Chancen für eine gute Zukunft sichert, dem Staat seine Handlungsfähigkeit zurück gibt und Raum für Zukunftsinvestitionen schafft. Im diesem Sinne müssen wir uns grundsätzlich auf das beschränken, was sich heute auch erwirtschaften lässt. Chancengerechtigkeit darf nicht auf das Jetzt beschränkt sein. Vielmehr ist es unsere Pflicht diese auch zwischen den Generationen zu ermöglichen. Die Ausgaben des Staates müssen sich deshalb wieder nach den Einnahmen richten und nicht umgekehrt. Es ist eine Frage der Moral, ob wir es zulassen, dass der Konsum von heute mit den Schulden finanziert wird, die wir unseren Kindern hinterlassen.
Neben der Sanierung der Haushalte haben wir in unserem Regierungsprogramm zwei weitere Schwerpunkte um Deutschlands Zukunft zu sichern: Vorfahrt für Arbeit und Vorfahrt für Familien. Unser Maßnahmenpaket wird für mehr Wachstum und Beschäftigung sorgen und die Arbeitslosigkeit senken. Darüber hinaus werden wir Familien mit Kindern spürbar entlasten. Wir wollen ab 1. Januar 2007 einen einheitlichen Grundfreibetrag von 8.000 Euro für jede Person einführen, auch für Kinder. Nach unserem Steuermodell wird eine vierköpfige Familie einschließlich pauschaler Abzüge bis zu einem Jahreseinkommen von rund 38.200 Euro keinen Cent Einkommensteuer mehr bezahlen. Das sind über 5.100 Euro mehr an Freibeträgen als heute. Die zusätzliche Förderung im Steuerkonzept wird durch den Abbau von Subventionen und steuerlichen Sondertatbeständen möglich. Die Einführung eines Kinderbonus von monatlich 50 Euro pro Kind in der Rentenversicherung kommt in seiner Wirkung einer Erhöhung des Kindergeldes auf 200 Euro gleich.
Viele weitere nützliche Informationen zu den von Ihnen angesprochenen umfangreichen Themenkomplexen finden Sie auf den Internetseiten http://cdu.de, http://cducsu.de und http://flachsbarth.info.