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Maria Flachsbarth
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Frage von Nina R. •

Frage an Maria Flachsbarth von Nina R. bezüglich Verkehr

Wie stehen Sie persönlich zum Thema nachhaltige Mobilität? Wie ist Ihre Meinung zu Kaufprämien für Autos mit Verbrennungsmotor?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Reikat,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 3. Juni 2020, in der Sie nach meiner Haltung zu nachhaltiger Mobilität und der Kaufprämie für Autos mit Verbrennungsmotor fragen.

Die Nachhaltigkeit bei der Mobilität ist mir sehr wichtig und ich setze mich gemeinsam mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit großem Engagement dafür ein. Die Bewahrung der Schöpfung, die Erhaltung der Lebensgrundlagen für künftige Generationen, ist ein vorrangiges Anliegen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Die Unionsfraktion verfolgt daher eine zielgerichtete Klimaschutzpolitik. Die Klimaziele, zu denen sich Deutschland im Rahmen internationaler Vereinbarungen verpflichtet hat, gelten für uns ohne Abstriche. Dabei setzt die Unionsfraktion auf Anreize statt Verbote. Wirtschaftlichkeit und Offenheit für neue Technologien sind genauso wichtig wie soziale Fairness. Bei allen notwendigen Anpassungen legen wir Wert darauf, die Bürger mitzunehmen.

Von 1990 bis 2017 sind die Gesamt-Emissionen in Deutschland um rund 344 Millionen Tonnen oder 27,5 Prozent gesunken und dieser Trend setzt sich fort: im Jahr 2018 sanken die Emissionen um 41 Millionen Tonnen (4,5 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr und 2019 um weitere 54 Millionen Tonnen (6,3 Prozent). Ein wichtiger Baustein in der Energiewende ist die Umstellung auf nachhaltige Mobilität. Um die Verkehrswende erfolgreich zu bewerkstelligen, muss der Verkehrssektor seine Emissionen um 40 bis 42% im Vergleich zu 1990 auf 98 bis 95 Millionen Tonnen CO2 im Jahr 2030 mindern. Ein wesentlicher Baustein ist dabei die Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV. Damit der öffentliche Personennahverkehr attraktiver wird, schießt der Bund ab 2021 jährlich eine Milliarde Euro zu. Die Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr wird von 19 auf 7 Prozent verringert, die Kfz-Steuer orientiert sich künftig stärker am CO2-Ausstoß und die Pendlerpauschale steigt 2021 ab dem 21. Kilometer von 30 auf 35 Cent pro Kilometer. Von Anfang 2024 bis Ende 2026 wird sie für die Fernpendler um weitere drei Cent auf 38 Cent angehoben. Ebenso wird der Schienengüterverkehr von der Modernisierung und Kapazitätsverbesserung auf dem Schienennetz deutlich profitieren. Der Gütertransport auf der Schiene wird dadurch schneller und attraktiver und im Ergebnis bringen wir mehr Güter auf die Schiene. Um dieses Ziel auch angesichts der Corona-bedingten Einnahmeausfälle weiter realisieren zu können, wird der Bund weiteres Eigenkapital in Höhe von 5 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Zudem hat die Koalition am 4. Juni 2020 ein Konjunkturpaket verabschiedet, das einen starken Fokus auf den Klimaschutz legt. Damit Deutschland gestärkt aus der aktuellen Krise hervorgeht und auch mittel- und langfristig ein lebenswertes und wirtschaftlich starkes Land bleibt, werden wir ein Zukunftspaket in Höhe von über 50 Mrd. für die nächsten Jahre auflegen.

In Zusammenhang mit der Kaufprämie für Autos mit Verbrennungsmotor gilt, dass im Bereich der Autowirtschaft zwar grundsätzlich zu beachten ist, dass es nicht nur um die 800.000 Beschäftigten geht, die dort unmittelbar arbeiten, sondern auch um Zulieferer, um den Maschinenbau, um ganz viele Mittelständler und Handwerker, die davon abhängig sind. Wir haben immer gesehen: Wenn es in der Autowirtschaft vernünftig funktioniert hat, dann ging es der Wirtschaft insgesamt gut. Zugleich ist aber auch klar, dass wir branchenübergreifende Lösungen zur Gestaltung marktwirtschaftlicher Strukturen brauchen, für Bürokratieabbau, wirksamen, kosteneffizienten, technologieoffenen und marktwirtschaftlich organisierten Klimaschutz sowie einen leistungsfähigen und flexiblen Arbeitsmarkt. Es wird daher keine einfache Rückkehr zu einer Abwrackprämie wie in der Finanzkrise 2008/2009 geben. Für Neuzulassungen wird die Bemessungsgrundlage zum 1.1.2021 daher hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen und oberhalb 95g CO2/km in Stufen angehoben. Zudem wird die bereits geltende zehnjährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert. Durch eine Umweltprämie fördern wir den Austausch der Kfz-Fahrzeugflotte durch klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge. Im bestehenden System werden wir die Prämien des Bundes als neue "Innovationsprämie" verdoppeln. Wir investieren zusätzlich 2,5 Milliarden Euro in den Ausbau moderner und sicherer Ladesäulen-Infrastruktur, die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität und die Batteriezellfertigung, unter anderem in weitere mögliche Standorte.

Mit freundlichen Grüßen
Maria Flachsbarth