Frage an Maria Flachsbarth von Marc M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Flachsbarth,
mit Entsetzen musste ich die Aussage unseres Bundesinnenministers Herrn Dr. Schäuble lesen, in der er extreme Einschränkungen der freiheitlichen Grundordnung fordert, im Sinne der Terrorismusbekämpfung. Unter anderem wurde auf Internierung Verdächtiger (beispiel Guantanamo) sowie Tötung verdächtiger Personen eingegangen. Wie kann es sein, dass ein Land in dem selbst die Todesstrafe für bewiesene Täter nicht rechtens ist, einen Innenminister hat, der ernsthaft darüber nachdenkt, Gesetze so auszulegen, dass ein Mensch schon aufgrund eines Verdachts getötet werden kann?
Ich bitte Sie, als den Abgeordneten meines Wahlkreises, diesem Spuk ein Ende zu bereiten, und den sofortigen Rücktritt des Herrn Schäuble zu fordern, besonders da seine Äußerungen gegen Artikel 21 des Grundgesetzes verstoßen.
Mit freundlichen Grüßen,
Marc Muntau
PS: Ein Link der die "Problematik" Weiter verdeutlicht: http://www.heise.de/newsticker/meldung/92367
Sehr geehrter Herr Muntau,
haben Sie vielen Dank für Ihren Brief in „Abgeordnetenwatch“ vom 7. Juli 07, in dem Sie Ihre große Besorgnis angesichts der aktuellen Überlegungen von Bundesinnenminister Schäuble zur Terrorismusbekämpfung äußern.
Hierauf möchte ich Ihnen folgendermaßen antworten:
Eine Rechtsgrundlage, die das vorsätzliche Töten zum Zwecke der Gefahrenabwehr zulassen würde, gibt es in unserer Rechtsordnung nicht. Sie wäre auch nicht zulässig, weil sie gegen unsere Verfassung verstoßen würde. Insofern teile ich Ihre Ansicht.
Zulässig nach den Polizeigesetzen vieler – nicht aller - Bundesländer ist allenfalls der sog. finale Rettungsschuss, der aber nur als ultima ratio, d.h. wenn es überhaupt keine andere Möglichkeit mehr gibt, eine akute Gefahr für Leib und Leben eines Menschen abzuwenden, Anwendung finden kann.
Ich bin mir sicher, dass auch der Bundesinnenminister diese Ansicht unbedingt teilt. Insofern sind seine Äußerungen nicht, wie Sie meinen, als Forderungen anzusehen, sondern lediglich als Überlegungen einzuordnen, zu denen er sich angesichts der größer werdenden Bedrohung durch den Terrorismus auch in Deutschland veranlasst sieht. Diese ernsthafte Gefahr wird wohl zurzeit kaum jemand bestreiten. Da es Aufgabe des Bundesinnenministers ist, für die Sicherheit der Menschen zu sorgen, muss er hartnäckig an der Abwendung dieser großen Gefahr arbeiten.
Mit der Internierung, die der Innenminister angesprochen hat, lässt sich das Beispiel „Guantanamo“ sicherlich nicht vergleichen. In Guantanamo sitzen Häftlinge, die im Rahmen einer Strafverfolgung darauf warten, angeklagt oder freigelassen zu werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat bereits mehrfach, auch gegenüber Präsident Bush, deutlich gemacht, dass jeder Angeklagte – auch Terrorismusverdächtigte – selbstverständlich Anspruch auf ein rechtstaatliches Verfahren haben. Der Bundesinnenminister hat mit seinen Vorschlägen vielmehr eine Art “Sicherungshaft“ in die Diskussion eingebracht, um konkret drohende Straftaten durch Terroristen abzuwenden.
Bei den Überlegungen, die Minister Schäuble angestellt hat, steht im Vordergrund sein Amt als Bundesinnenminister und die damit verbundene Aufgabe, für die innere Sicherheit zu sorgen. Insoweit hat er sich nicht als Mitglied einer Partei geäußert. Ihre Ansicht, dass er mit seinen Überlegungen gegen Art. 21 GG verstoßen habe, kann ich deshalb nicht teilen.
Ich hoffe, dass ich mit meinen Äußerungen Ihre Bedenken gegen die Überlegungen des Ministers Schäuble zumindest zum Teil mindern konnte und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen