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Maria Flachsbarth
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Frage von Lothar G. •

Frage an Maria Flachsbarth von Lothar G. bezüglich Finanzen

Hallo Frau Flachsbarth,

ist es richtig, dass zum 01.01.2020 alle Goldkäufe registriert werden?

Danke und Gruss, L. G.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Grosser,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 2. Dezember 2019 über abgeordnetenwatch.de, ob es richtig sei, dass zum 01.01.2020 alle Goldkäufe registriert werden.

Die Frage ist mit „Ja“ zu beantworten, sobald der Goldkauf den Wert von 2000€ übersteigt; die neue Regelung erfolgte im Rahmen der Novelle desGeldwäschegesetzes und wurde am 14. November 2019 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Sie dient dazu, geänderte EU-Vorschriften im Bereich der Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung fristgerecht bis Januar 2020 umzusetzen.

Für Edelmetallhändler wird der Schwellenwert, ab dem diese den geldwäscherechtlichen Pflichten unterliegen, von 10.000 Euro auf 2.000 Euro abgesenkt. Hintergrund hierfür sind Erkenntnisse der Nationalen Risikoanalyse.

Darüber hinaus wird der Kreis der geldwäscherechtlich Verpflichteten erweitert. Im Nicht-Finanzsektor werden künftig als Mietmakler tätige Immobilienmakler, Kunsthändler und Kunstlagerhalter verpflichtet und müssen, teilweise abhängig vom Erreichen bestimmter Schwellenbeträge (10.000 Euro), geldwäscherechtliche Pflichten erfüllen. Zusätzlich werden auch bei öffentlichen Versteigerungen künftig Pflichten des Geldwäschegesetzes einzuhalten sein.

Im Finanzsektor wird die in Deutschland bereits bestehende geldwäscherechtliche Regulierung von Finanzdienstleistungen mit bestimmten Kryptowerten ausgebaut und um das Kryptoverwahrgeschäft als neue erlaubnispflichtige Finanzdienstleistung erweitert. Damit wird das notwendige Aufsichtsniveau sichergestellt, das bei der zu erwartenden stärkeren Verbreitung von Kryptowerten durch den Markteintritt großer Technologieunternehmen erforderlich ist.

Außerdem wird das im Jahr 2017 geschaffene Transparenzregister aufgrund der geänderten EU-Vorschriften für die gesamte Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Vor dem Hintergrund aktueller Geldwäscheverdachtsfälle und erhöhter Geldwäscherisiken im Immobiliensektor sieht das Gesetzzudem eine Konkretisierung der Verdachtsmeldepflicht freier Berufe bei Immobilientransaktionen vor.

Das Gesetz sieht auch eine Stärkung der Befugnisse der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) dahingehend vor, dass die FIU bei Abgleich mit polizeilichen Datenbanken auch über Treffer in sogenannten geschützten Dateien informiert wird und Zugang zum staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister erhält.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Maria Flachsbarth