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Maria Flachsbarth
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Frage von Joachim D. •

Frage an Maria Flachsbarth von Joachim D. bezüglich Verkehr

(...) Sehr geehrter Frau Flachsbarth, die Abstimmungen zu Tempo 130 km/h sind gelaufen. Wie fördert Ihr Abstimmungsverhalten das Gemeinwohl und welchen persönlichen Nutzen erwarten Sie für sich durch den deutschen Sonderweg innerhalb der EU?, fast weltweit? (...)

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr D.,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Wir standen bereits im Mailaustausch bezüglich der Plenardebatte über die Einführung eines Tempolimits von 130 km/h. Gerne lasse ich Ihnen erneut meine Antwort via Abgeordnetenwatch zukommen.
Zur Senkung des CO2-Ausstoßes im Verkehrsbereich setzt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf Anreize für ein klimaschonendes Mobilitätsverhalten sowie die Förderung von innovativen Technologien, wie z.B. des automatisierten und vernetzten Fahrens und der Förderung von alternativen Antrieben. Kohlendioxidemissionen lassen sich am effektivsten dort vermeiden, wo sie entstehen, nämlich bei der Verbrennung von fossilen Treibstoffen im Motor.
Das Bundesverkehrsministerium fördert daher Plug-in-Hybride, Batterieantriebe und Brennstoffzellen
1. im Personen- und Güterverkehr auf der Straße (z. B. für Pkw, Elektrobusse, Nutz- und Lieferfahrzeuge),
2. Batterie- und Brennstoffzellenantriebe im Schienenverkehr (Diesel-Hybrid-Traktion),
3. Batterie- und Brennstoffzellenantriebe im Luftverkehr (z. B. Brennstoffzellen für die Bord-Energieversorgung),
4. Batterie- und Brennstoffzellenantriebe in der Schifffahrt (Brennstoffzellen für die Stromversorgung).
Ein generelles Tempolimit auf Autobahnen ist bei der Erreichung des Ziels der CO2-Senkung nicht zielführend, auch wenn es auf den ersten Blick einfach und plakativ klingt. Wir werden die technologieoffene Förderung alternativer Antriebe weiter vorantreiben und den Schadstoffausstoß im Verkehrsbereich dauerhaft senken. Deutsche Autobahnen sind verkehrstechnisch sehr gut ausgebaut und zählen zu den sichersten Straßen der Welt. Grundsätzlich schreiben unsere straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vor, dass die Fahrzeuggeschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen ist. Es darf generell nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke angehalten werden kann.
Die situationsangepasste Geschwindigkeit kann daher deutlich unterhalb eines Tempolimits von 130 km/h liegen. Zudem können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten.
Bereits heute gilt daher auf rund 30 % der Autobahnen ständig oder zeitweise ein Tempolimit. Zählt man Geschwindigkeitsbeschränkungen im Bereich von längerfristigen Baustellen hinzu, erhöht sich der Anteil auf insgesamt rund 40 %.
Wir setzen auf technische Lösungen wie Warnsysteme, die rechtzeitig auf Staus, Baustellen oder Unfälle hinweisen, um das Sicherheitsniveau auf deutschen Autobahnen weiter zu erhöhen. So habe ich bei der Abstimmung im Deutschen Bundestag am 17. Oktober 2019 gegen die Einführung eines Tempolimits von 130 km/h gestimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Maria Flachsbarth