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Maria Flachsbarth
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Frage von Reinhold B. •

Frage an Maria Flachsbarth von Reinhold B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbarth,

die Direktversicherten werden bei Auszahlung ihrer - auch die vor 2003 - vereinbarten Verträge mit vollen Krankenversicherungsbeiträgen um ca. 1/5 ihrer Auszahlungssumme (bei steigenden Beiträgen kann es noch mehr werden) erleichtert - das war bei Vertragsabschluss vor dem Gesundheitmodernisierungsgesetz "GMG" mit Wirkung zum 1.1.2004 nicht vereinbart. Vielmehr hatten die politischen Verantwortlichen dazu angehalten, dass die Arbeitnehmer*innen für ihr Alter vorsorgen - das haben sie zum Beispiel mittels einer Direktversicherung getan - mit der Zusage, dass diese steuer- und sozialversicherungfrei ausgezahlt wird - eine daraus vereinbarte Direktversicherung ist eine beidseitige Willenserklärung, also ein Vertrag. Mit dem GMG wurden aber auch diese Verträge unter Verletzung des Vertrauensschutzes , mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belastet - siehe oben. ... wir sagen dazu: erst angelockt - dann abgezockt.

meine Fragen an Sie:
1. Wie erklären Sie bzw. Ihre Partei den Betroffenen, der ich auch bin und gleichzeitig Wähler den Eingriff in bestehende Verträge?
2. Wie stehen Sie bzw. Ihre Partei zu dem Vertragsschutz - müssen Verträge eingehalten werden?
Wenn ja: wie wollen Sie bzw. Ihre Partei die Ungerechtigkeit in der eigenverantwortlichen Altersvorsorge beseitigen?
3. Was erzählen Sie den Jüngeren, die heute ihre Altersvorsorge vorbereiten - können Sie sich noch darauf verlassen, dass die Zusagen der Politik (Bsp. Beitragsfreiheit bei Riesterförderung) noch in 30 Jahren - wenn ihre Verträge zur Altersvorsorge ausgezahlt werden - gelten?

Mit freundlichen Grüßen
R. B.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 23. Oktober 2019 via Abgeordnetenwatch, in der Sie sich kritisch zur sogenannten Doppelverbeitragung von Betriebsrenten äußern.

Im Folgenden möchte ich Ihnen kurz die Hintergründe zu dieser Thematik erläutern:

Seit geraumer Zeit befasst sich der Deutsche Bundestag mit der sogenannten Doppelverbeitragung von Betriebsrenten. Anfang der 2000er Jahre waren erhebliche Finanzierungsprobleme in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu verzeichnen. Deshalb hat der Bundesgesetzgeber auf Vorschlag der damaligen rot-grünen Bundesregierung im Jahr 2004 mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) ein umfassendes Reformpaket beschlossen. Im Rahmen des GMG wurden unter anderem die Regelungen zu Beitragszahlungen auf Versorgungsbezüge geändert. Seither gelten alle Kapitalleistungen als beitragspflichtige Versorgungsbezüge. Es gilt die Beitragspflicht unabhängig davon, ob die Versorgungsbezüge laufend oder einmalig ausgezahlt werden. Die Zahlungen unterliegen demnach nicht nur in der Auszahlungs-, sondern auch in der Ansparphase der Beitragspflicht.

Auch wenn die bisherigen gesetzlichen Regelungen in höchstrichterlichen Entscheidungen vom Bundesverfassungsgericht bestätigt wurden, so besteht weiterhin Beratungsbedarf darüber, ob eine gerechtere Regelung umgesetzt werden kann. Die Diskussion darüber ist noch nicht abgeschlossen. Hierbei muss zum einen die Generationengerechtigkeit beachtet werden. Zum anderen muss geklärt werden, auf welche Zeiträume sich eine Neuregelung beziehen würde und wie eine Finanzierung des Vorhabens erfolgen könnte.

Nach derzeitigem Kenntnisstand kommt ein rückwirkender Ausgleich der Beitragszahlungen auf Direktversicherungen jedoch nicht in Betracht. Dies würde ca. 37 Mrd. Euro kosten und wäre deshalb nicht finanzierbar. Auch bei den geäußerten Forderungen, die sogenannte Doppelverbeitragung zukünftig ganz abzuschaffen, um die Bezieher von Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sowie weiterer berufsbezogener Alterseinnahmen und Versorgungsbezüge zu entlasten, hätte erhebliche finanzielle Folgen für die Versichertengemeinschaft, die durch alle Versicherten - und damit explizit auch jene mit einem sehr geringen Einkommen - ausgeglichen werden müssen. Durch die Halbierung des Beitragssatzes für alle Versorgungsbezüge beispielsweise würden der gesetzlichen Krankenkasse hohe Mindereinnahmen von rd. 3 Mrd. Euro jährlich entstehen.

Aus diesem Grund führen wir derzeit Gespräche darüber, ob die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten prospektiv reduziert werden kann und eine Finanzierbarkeit des Vorhabens so möglich ist, dass die Belastungen für alle Betroffenen in der Versichertengemeinschaft verträglich ausgestaltet werden können. Es ist vereinbart worden, dass die Bundesminister Hubertus Heil MdB und Bundesminister Jens Spahn MdB mit Vertretern der Fraktionen eine Lösung finden. Diese Gespräche dauern weiter an. Klar ist für uns: Ziel ist es, die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge wieder zu erhöhen. Sollte daher nicht sehr schnell eine Einigung erzielt werden, werden wir in Kürze einen eigenen Vorschlag vorlegen.

Ich hoffe, dass meine Ausführungen zu einem besseren Verständnis der momentanen Situation beigetragen haben.

Mit freundlichen Grüßen
Maria Flachsbarth