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Maria Flachsbarth
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Frage von Roland U. •

Frage an Maria Flachsbarth von Roland U. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Flachsbarth,

als Abgeordneter einer Partei, die in der Bundesregierung vertreten ist, habe ich an Sie die Frage, ob und wann die Parlamentarier des Bundestages die Bundesregierung auffordern international im Bereich des Umweltschutzes,
hier massive Verschmutzungen der Luft und des Wasser durch Schiffsverkehr, tätig zu werden. Ist hier eine gemeinsame, wenn ja wann und wie, europäische Initiative an Betreiber des intern. Schiffsverkehrs zu erwarten, da insgesamt wie Experten festgestellt haben wollen, hier eine der größten Ursachen zu finden ist, die im Vergleich zum Straßenverkehr als leichte mögliche Veränderung zu gestalten wäre?

Um eine umfassende Beantwortung, auch im Hinblick der Möglichkeit dass der Bundestag und Bundesregierung eine schnelle gemeinsame Lösung in Europa und dann Weltweit, einfordern sollte und könnte.

Mit freundlichen Gruß

R. U.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr U.,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 03. April 2018 über abgeordnetenwatch, in der Sie nach Umweltschutzmaßnahmen beim Schiffsverkehr erkundigen.
Weltweit ist der Seeverkehr in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen. Derzeit erfolgen etwa 90 Prozent des Welthandels auf dem Seeweg. Die Schifffahrt hat somit erhebliche Auswirkungen auf Umwelt, Klima und Gesundheit. Besonders auf europäischer und internationaler Ebene gibt es bereits zahlreiche Aktivitäten, um den umwelt-, klima- sowie gesundheitsschädlichen Auswirkungen zu begegnen. Durch das Klimaschutzabkommen im Jahr 2016 hat der Druck auf den Seeverkehr zusätzlich zugenommen, einen angemessenen Beitrag zum Erreichen der globalen Klimaschutzziele zu leisten. Bei der Verbesserung des maritimen Umweltschutzes ist zu beachten, dass für die global tätige Seeschifffahrt international gültige Vorschriften erforderlich sind. Daher hat sich die Bundesregierung in der Internationalen Seeschifffahrts Organisation ( im folgenden : IMO ) frühzeitig und erfolgreich für entsprechende Regelungen eingesetzt. Emissionen von Seeschiffen werden, insbesondere aufgrund der Zunahme des Schiffsverkehrs, in ihrer Bedeutung weiter zunehmen. Aus diesem Grund unterstützt die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen, um sowohl bei den Kraftstoffen als auch durch andere Maßnahmen, wie Abgasnachbehandlungen bei Schiffen, emissionsseitige Verbesserungen zu erreichen. Dazu dient die Ausweisung von sogenannten Emissionsüberwachungsgebieten, in denen besonders scharfe Emissionsgrenzwerte gelten. Diese Ausweisung kann nicht in Deutschland allein geregelt werden und ist daher nur auf Ebene der IMO möglich.
In Paris haben sich die Vertragsparteien der COP 21 (21st Conference of the Parties ) darauf verständigt, so bald wie möglich den weltweiten Scheitelpunkt der Emissionen von Treibhausgasen zu erreichen und danach rasche Reduktionen im Einklang mit den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen herbeizuführen, um in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts ein Gleichgewicht zwischen den anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase durch Senken herzustellen. Zwar ist der internationale Schiffverkehr nicht spezifisch im Übereinkommen erwähnt, es handelt sich bei den CO2 - Emissionen aber zweifelsfrei um anthropogene Emissionen. Daher muss auch der Seeverkehr seine CO2 - Emissionen möglichst rasch mindern und einen angemessenen Beitrag zur Errichtung der Treibhausneutralität in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts leisten
Das Internationale Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (International Convention for the Prevention of Marine Pollution from Ships) sieht eine stufenweise Reduzierung des Schwefelgehalts von Schiffskraftstoffen von 4,5 Prozent vor dem 01. Januar 2012 über 3,5 Prozent ab dem 01. Januar 2012 auf 0,5 Prozent ab dem 01. Januar 2020 vor. In den Schwefelemissions - Überwachungsgebieten auf Nord - und Ostsee sowie entlang der Nordamerikanischen Küste und der US - Karibik geht die Reduzierung weiter. Hier galt zunächst ein Grenzwert von 1,50 Prozent, der bereits ab 01. Juli 2010 weiter auf 1,00 Prozent gesenkt wurde. Die damit erreichte Reduktion von Luftschadstoffemissionen der Seeschifffahrt ist eine deutliche Verbesserung im Umwelt - und Gesundheitsschutz. Dies ist auch notwendig, weil gerade in Hafengebieten die Schiffe in hohem Maße zur Belastung mit Feinstaub, Schwefeloxiden und Stickoxiden beitragen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Flachsbarth

Mit freundlichen Grüßen

Laura Storch
Büroleiterin

Büro Dr. Maria Flachsbarth, MdB