Frage an Maria Flachsbarth von Christoph M. bezüglich Gesundheit
Hallo Frau Flachsbarth,
wie stehen Sie zum Thema Homöopathie? Sollen Krankenkassen nach Ihrer Meinung die Kosten für entsprechende Medikamente, Behandlungen und auch die anderer Alternativmedizin übernehmen?
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13. September 2017 über Abgeordnetenwatch.de, in der Sie mich fragen, wie ich der Homöopathie und der Übernahme von Krankenkassen für die Kosten von Alternativmedizin im Allgemeinen gegenüber stehe. Gerne möchte ich Ihnen heute antworten. Viele Patienten messen der Naturheilmedizin und Naturheilmitteln große Bedeutung zu. Ihre Entscheidungsfreiheit muss gewahrt bleiben. Deshalb sollen gesetzliche Krankenkassen auch künftig die Möglichkeit haben, ihren Versicherten diese Leistungen beispielweise über Bonus-Modelle und Selbstbehalttarife anzubieten. Hierdurch wird es Versicherten ermöglicht, über den regulären Versorgungsumfang in der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus Leistungen, zum Beispiel Naturheilverfahren, hinzuzuwählen. Damit tragen wir dem Interesse der Patientinnen und Patienten Rechnung, die die Naturheilmedizin als sinnvolle Ergänzung zur Schulmedizin ansehen. Welche Leistungen der medizinischen Versorgung hingegen regelhaft von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen werden, bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach dem diagnostischen und therapeutischen Nutzen, der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit. An diesem System möchte die Union aus CDU und CSU auch zukünftig festhalten. Für CDU und CSU ist die Evidenzbasierte Medizin und die Entscheidung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach dem diagnostischen und therapeutischen Nutzen das Maß der Dinge in der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichwohl ist anzuerkennen, dass die Naturheilmittel und die Naturheilmedizin für einige Patientinnen und Patienten eine große Bedeutung haben. CDU und CSU werden daher auch in Zukunft Sorge dafür tragen, dass Krankenkassen besondere Therapierichtungen und Therapieformen in Form von Satzungsleistungen übernehmen können. Wir werden uns daher auch weiterhin für Bonus-Modelle, Wahl- und Selbstbehalttarife einsetzen. Damit wollen wir dem Wunsch vieler Versicherter Rechnung tragen, Leistungen der Naturheilmedizin zu Lasten einer Krankenkasse abrechnen zu können. Im Rahmen meiner Tätigkeit als Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft habe ich mich in dieser Legislaturperiode auch mit den für Tierhalterinnen und Tierhalter derzeit bestehenden Möglichkeiten, sich für allopathi-sche Tierarzneimittel oder aber Mittel alternativer Richtungen entscheiden zu können, beschäftigt. Im Rahmen der Beratung über den Vorschlag einer EU-Verordnung über Tierarzneimittel waren viele Bürgerinnen und Bürger besorgt, dass künftig restriktive Regelungen für homöopathische Tierarzneimittel erlassen werden könnten, die die Berufsausübung von Tierheilpraktikerinnen und Tierheilpraktikern einschränken würden. Auch unter dem künftigen neuen EU-Tierarzneimittelrecht bleiben die Möglichkeiten für die Tierhalterinnen und Tierhalter jedoch uneingeschränkt bestehen. Außerdem sollen Tierheilpraktikerinnen und Tierheilpraktiker weiterhin im Rahmen der derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten ihren Beruf ausüben können.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Flachsbarth