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Maria Flachsbarth
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Frage von Klaus-Peter S. •

Frage an Maria Flachsbarth von Klaus-Peter S. bezüglich Recht

Ihre Kanzlerin hat versprochen, dass abgelehnte Asylbewerber zügig abgeschoben werden. Rund 250 Tsd. leben im Land und erhalten Sozialleistungen. Nimmt Deutschland ohne Grenzkontrollen alles auf, ist aber unfähig, selbst Gefährder abzuschieben?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre beiden Emails vom 03. August 2017 über abgeordnetenwatch, in denen Sie sich zur Flüchtlingspolitik und den Rückführungen ausreisepflichtiger Personen äußern. Wegen ihres Sachzusammenhangs werde ich sie im Folgenden gemeinsam beantworten.
Im Sinne einer zügigen Rückkehr ausreisepflichtiger Ausländer in ihr Heimatland ist eine Mitwirkung der betroffenen Personen erforderlich. Kommen sie, obwohl sie rechtlich dazu verpflichtet wären, freiwillig dieser Pflicht nicht nach, finden die für diesen Fall verschärften Sanktionen aus den überarbeiteten Asylgesetzen Anwendung. Diesen entsprechend ist es beispielsweise nunmehr verboten, dem Ausreisepflichtigen den Abschiebetermin anzukündigen, um ein sogenanntes „Untertauchen“ zu verhindern. Zur Ausreise rechtskräftig betitelte Personen erhalten nur noch auf das physische Existenzminimum reduzierte Leistungen. Die Anforderungen an ärztliche Atteste, mit denen die Reiseunfähigkeit wegen drohender Abschiebung oder eine schwere Erkrankung im Rahmen eines Asylverfahrens nachgewiesen werden sollen, sind deutlich erhöht worden. Des Weiteren hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht am 18. Mai 2017 beschlossen. Hiernach wird der Ausreisegewahrsam von 4 auf 10 Tage verlängert. Außerdem dürfen Daten von SIM – Karten und Handys zur Identitätsfeststellung vom Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge und von den Ausländerbehörden ausgelesen werden.
Die Bundesregierung hat seit dem 01. Januar 2017 zudem Strukturen geschaffen, um die zügige Rückkehr von ausreisepflichtigen Personen unmittelbar nach Abschluss des Asylverfahrens zu ermöglichen. Es sind neue Institutionen, Zuständigkeiten und Verwaltungsapparate installiert und initiiert worden, wie beispielsweise der Bundesbeauftragte für das Flüchtlingsmanagement oder das Zentrum für Unterstützung (ZUR) bei der Rückkehr. Für die Finanzierung der Programme zur Förderung der freiwilligen Rückkehr und Reintegration im Herkunftsland wurden im Bundeshaushalt 2017 zusätzlich 90 Millionen Euro zur Verfügung gestellt; u.a. für das Bundesprogramm StartehilfePlus, das einen zusätzlichen Anreiz zur Förderung der freiwilligen Ausreise bietet. Am 11. Mai 2017 wurde die Pilotphase des Rückkehrportals www.returningfromgermany.de gestartet. Das neu entwickelte Onlineportal bietet umfassende Informationen für potentielle Rückkehrer, Rückkehrberatungsstellen und ehrenamtliche Helfer.
Das bereits erwähnte Zentrum für dir Unterstützung bei der Rückkehr (ZUR) hat die Aufgabe, die operative Abstimmung zwischen Bund und Ländern zu Rückkehr – und Rückführungsfragen, beispielsweise im Rahmen von Sammelrückführungen, zu beschleunigen. Es steht in ständigem Kontakt mit den Botschaften der Herkunftsländer und unterstützt in allen Problemfällen, für Personen, die Deutschland wieder verlassen müssen, die zur Rückkehr nötigen Dokumente zu beschaffen. Eine erfolgreiche Rückführung hängt allerdings nach wie vor von der Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer bei der Identifizierung, der Passersatzpapierbeschaffung und der Logistik ab.
Am 06. November 2014 wurden die Staaten, Serbien, Bosnien – Herzegowina und Mazedonien, als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Aufgrund der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und diesen Staaten (laissez passer Papiere), wonach ausreisepflichtige Personen ohne gültige Papiere schneller in ihre Heimatländer zurückgeführt werden können, funktionieren die Rückführungen in diese Länder sehr gut. Die Flüchtlingszahlen aus dem Westbalkan sind zudem stark zurückgegangen. Schwieriger verhält es sich bei der Situation um die Maghreb – Staaten. Der Bundestagsbeschluss vom 13. Mai 2016, wonach die Liste der sicheren Herkunftsstaaten um Marokko, Tunesien und Algerien erweitert werden sollte, wurde durch die rot – grüne Mehrheit im Bundesrat – zuletzt am 10. März 2017 - abgelehnt.
In Ihrer Email gehen Sie zudem konkret auf die Gefährder ein. Durch die Verschärfung des Ausweisungsrechts, das seit 17. März 2016 in Kraft ist, wurden die Hürden für Abschiebungen gesenkt. So geht zum Beispiel der Status des Asylrechts bei Freiheitsstrafen ab 1 Jahr statt bisher 3 Jahren, selbst bei Bewährungsstrafen, verloren. Straftaten gegen Eigentum, Leben, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Selbstbestimmung und Angriffe auf Polizisten gelten als besonders schweres Ausweisungsinteresse.
Weiter kritisieren Sie, dass es keine Grenzkontrollen gebe. Dies entspricht nicht den Tatsachen. Es verhält sich vielmehr so, dass Deutschland angesichts der weiterhin bestehenden Migrationslage an den Außengrenzen und innerhalb des Schengenraums Grenzkontrollen an der deutsch – österreichischen Grenze mit Genehmigung der Europäischen Union gemäß des Artikels 29 Schengener Grenzkodex durchführt. Auch ist die Schleierfahndung in vielen Bundesländern in Deutschland, so auch in Bayern und an der deutsch – österreichischen Grenze, bereits ein etabliertes und polizeiliches Instrument und wird effektiv angewandt, um gerade grenzüberschreitend arbeitende Banden zu bekämpfen.

Mit freundlichen Grüßen
Maria Flachsbarth