Frage an Maria Flachsbarth von Rolf W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Kollegin Flachsbarth
Vor vielen Jahren saß ich bei Ihnen im Histologiekurs an der Tierärtzlichen Hochschule Hannover. An der TiHo habe ich gelernt, wissenschaftlich zu denken und zu arbeiten.
Und nun sehe ich das hier: http://www.bundestag.de/presse/hib/201606/-/428628
Sie unterstützen also wirklich eine Therapieform, die seit 200 Jahren jeden Nachweis einer Wirksamkeit schuldig geblieben ist? Welche Erleichterung sollen unter welchen Umständen homöopathischen "Arzneimitteln" gewährt werden? Warum ist es aus Ihrer Sicht wichtig, "die Verfügbarkeit homöopathischer Arzneimittel zu verbessern"? Sie wollen sogar auf eine Registrierung bei "mengenmäßig begrenzter Herstellung" zu verzichten. Ab welchen Mengen soll das gelten? Aus meiner Sicht bedeutet dies, dass jeder Tierheilpraktiker seine eigenen homöopathischen Mittel herstellen darf, ist dies korrekt? Ist das im Sinne des Tierschutzes zu vertreten? Welchen Mitteln zur Prophylaxe wird der Zugang durch die EU Verordnung erschwert? Wie ist die Wirksamkeit dieser Mittel gewährleistet?
Generell ist zu kritisieren, dass es für die Homöopathie wieder das gleiche Schlupfloch geben soll wie in der Humanmedizin, nämlich dass die Mittel nur registriert werden müssen und von der Pflicht, die Wirksamkeit nachzuweisen, befreit sind.
Ich bitte Sie daher, ihre Entscheidung zu überdenken.
mit kollegialen Grüßen
R. Wagels