Frage an Maria Flachsbarth von Martin S.
Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbarth,
ich möchte Sie gerne zu ihren Beweggründen bzw. den zu Grunde liegenden Argumenten ihrerseits bezüglich ihres Abstimmverhaltens zum Thema "Fracking-Verbot" und der Verhinderung der Neuzulassung von Glyphosat befragen. Wenn es nicht durch eine ausschliesslich wirtschaftlobbyistische "Partei-Raison" beinflußt wurde kann ich mir keine vernünftige Argumentation vorstellen. Zumal die Auswirkungen von Fracking und Glyphosat hinlänglich bekannt und erwiesen sind.
Mit freundlichen Grüßen,
Martin Schlotthauber
Sehr geehrter Herr Schlotthauber,
vielen Dank für Ihre Frage via www.abgeordnetenwatch.de vom 29. April 2016 zum Thema Fracking und Glyphosat. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt, dass es beim Schutz der Gesundheit der Menschen und der Umwelt keine Kompromisse geben darf, dieses gilt sowohl bei Fracking, als auch bei Glyphosat.
Fracking: Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD stellt zum Einsatz der Fracking-Technologie klar, dass der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit absoluten Vorrang hat. Zudem haben wir dort vereinbart, dass umwelttoxische Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten nicht zum Einsatz kommen dürfen. Ich bin der Meinung, dass das Gesetzpaket zur Regulierung der Fracking-Technologie, das am 1. April 2015 von der Bundesregierung beschlossen wurde, diese Anforderungen erfüllt.
Zum Schutz des Trinkwassers und der Gesundheit soll es ein weitreichendes Fracking-Verbot in schützenswerten Gebieten geben. Fracking wird ausgeschlossen
- in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten,
- in Einzugsgebieten von Talsperren und natürlichen Seen, die der Entnahme von Rohwasser für die öffentliche Wasserversorgung dienen und
- in Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung.
Auch Einzugsgebiete von Mineralwasservorkommen und von Stellen zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Getränken (z. B. Brauwasser für die Bier-Herstellung) sollen geschützt werden.
Die Koalitionspartner haben diese Vorschläge der Bundesregierung im vergangenen Jahr ausführlich im Parlament beraten. Die CDU/CSU-Fraktion konnte in den Gesprächen weitere Schutzvorkehrungen für Umwelt und Wasser durchsetzen. Ich bin überzeugt, dass mit dem vorgelegten Regelungspaket das konventionelle Fracking den erforderlichen strengen und transparenten Rechtsrahmen erhalten wird. Dem unkonventionellen Fracking zu wirtschaftlichen Zwecken wird damit ein klarer Riegel vorgeschoben. Bevor dies in Betracht kommt, müssen wir genau wissen, welche Auswirkungen damit verbunden sind. Ob diese Technologie in Deutschland jemals umweltverträglich möglich sein wird, wird sich zeigen. Ob es für sie in Deutschland überhaupt einen Bedarf gibt, darf bezweifelt werden. Allerdings ist es nicht unser Ziel, eine neue Technologie für immer zu verbieten, sondern unsere Aufgabe ist es, auszuschließen, dass es hierdurch zu Gefahren für Gesundheit und die Umwelt kommt. Gleichzeitig muss der gesetzliche Rahmen für die Erdgasförderung schon aus verfassungsrechtlichen Gründen einen wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn offen halten sowie die seit Jahrzehnten praktizierte konventionelle Erdgasförderung in Deutschland auch weiterhin ermöglichen.
Glyphosat: Der Wirkstoff Glyphosat ist seit 40 Jahren in Deutschland zugelassen und wird in der Landwirtschaft, zum Beispiel zur Bekämpfung von Unkräutern, eingesetzt. In Deutschland und der EU unterliegt die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln strengsten Auflagen; Pflanzenschutzmittel durchlaufen im Rahmen der teilweise langjährigen Zulassungsverfahren intensive Prüfungen. Dies gilt selbstverständlich auch für Glyphosat, der einer der am intensivsten untersuchten Wirkstoffe weltweit ist.
Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln tritt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für ein fakten- und wissenschaftsbasiertes Verfahren ein. Für ein Verbot von Glyphosat gibt es auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse keinen sachlichen Grund. Deshalb befürwortet die Unionsfraktion eine Verlängerung der Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat im Rahmen der jetzt schon geltenden strengen Anwendungsbedingungen.
Die Risikobewertung des Wirkstoffs Glyphosat im Rahmen der routinemäßigen Überprüfung erfolgte gemäß den rechtlichen Vorgaben der EU, insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sowie der zugehörigen Durchführungsverordnungen. Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die EU-Mitgliedstaaten haben die Neubewertung von Glyphosat im Rahmen der routinemäßigen Überprüfung gemäß diesen verbindlichen Vorschriften abgeschlossen. Eine Grundlage für die Entscheidung ist die Bewertung des berichterstattenden EU-Mitgliedstaates, in diesem Fall Deutschlands. Der Bewertungsbericht Deutschlands wurde vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) unter Kooperation mit dem Julius Kühn-Institut (JKI), dem Bundesamt für Risikobewertung (BfR) und dem Umweltbundesamt (UBA) erarbeitet.
Alle an der Risikobewertung beteiligten nationalen und europäischen Behörden haben ihre gesetzlichen Aufgaben mit größter Sorgfalt, unabhängig und streng auf wissenschaftlicher Grundlage erfüllt. Aufgrund einer Monografie der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) war der reguläre Bewertungszeitraum um sechs Monate verlängert worden, um auch diese Monografie intensiv prüfen zu können. In die Risikobewertung flossen schließlich mehr als 1000 Studien ein, nach deren zusammenfassendem Ergebnis es unwahrscheinlich ist, dass Glyphosat bei sachgemäßer Anwendung krebserregend für den Menschen ist. Bei der wissenschaftlichen Prüfung durch die EFSA wurde sowohl eine Gefahrenabschätzung, ob der Wirkstoff krebserregend wirken kann, als auch – im Gegensatz zur Arbeit der IARC – das Risiko bewertet, ob und wie Menschen, Tiere und Umwelt Glyphosat ausgesetzt sind.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass Glyphosat nach Ansicht der zuständigen Fachleute, basierend auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, die Anforderungen des europäischen Rechts für die Genehmigung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen erfüllt.
Selbstverständlich sind Pflanzenschutzmittel so sparsam wie möglich anzuwenden und so auszubringen, dass sie für Mensch und Natur möglichst unbedenklich sind. Dafür gelten in Deutschland sehr strenge Anwendungsbestimmungen und Grenzwerte für Rückstände, die in Lebensmitteln noch enthalten sein dürfen. Hier werden sehr hohe Sicherheitsmargen vorgeschrieben, um jedes Risiko so weit wie möglich auszuschließen.
Sehr geehrter Herr Schlotthauber, ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit meine Beweggründe und Argumente für mein Abstimmungsverhalten zum Thema Fracking und Glyphosat näherbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Maria Flachsbarth