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Maria Flachsbarth
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Frage von Volker S. •

Frage an Maria Flachsbarth von Volker S. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbarth,

das zwischen der EU und Kanada geplante Freihandelsabkommen Ceta soll in Kraft treten, ohne daß der Deutsche Bundestag darüber abstimmt.

http://www.taz.de/!5288286/

Wie beurteilen Sie diesen Sachverhalt?

Mit freundlichen Grüßen
Volker H. Schendel – Ministerialrat a.D.
Isernhagen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schendel,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Inkrafttreten von CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement), dem geplanten Wirtschafts - und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada. Herr Dr. Hoppenstedt, MdB hat Ihnen als Ihr zuständiger Wahlkreisabgeordneter auch in meinem Namen geantwortet. Der guten Form halber stelle ich unsere gemeinsame Antwort unter meiner Seite auf abgeordnetenwatch.de zur Verfügung.

Ihre Annahme, CETA solle in Kraft treten, ohne dass der Deutsche Bundestag darüber abgestimmt hat, ist so nicht richtig. Bei der ersten Frage im von Ihnen verlinkten taz-Interview geht es um das vorläufige Inkrafttreten des Freihandelsabkommens, das zustande kommen kann, wenn das Europäische Parlament zugestimmt hat. CETA ist aber nach Auffassung Deutschlands ein sogenanntes gemischtes Abkommen, d.h. Vertragsparteien auf europäischer Seite sind sowohl die EU wie auch alle Mitgliedstaaten.

Daher bedarf es einer Ratifikation von CETA durch die EU (Europäisches Parlament und Rat) sowie durch die 28 Mitgliedstaaten. Durch den Ratifizierungsprozess ist eine umfassende Kontrolle des Abkommens durch die demokratisch legitimierten Institutionen gewährleistet.

Wie Sie beispielsweise den Ausführungen auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums entnehmen können ( http://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/Freihandelsabkommen/ceta.html ; https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/F/faq-ceta,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf ) kann CETA erst dann vorläufig angewendet werden, wenn sowohl der Rat als auch das Europäische Parlament zugestimmt haben. Die vorläufige Anwendung betrifft nämlich nur diejenigen Regelungsteile von CETA, für die die EU die ausschließliche Zuständigkeit inne hat. Diese begrenzte vorläufige Anwendung von CETA ist dann durch das Europäische Parlament demokratisch legitimiert.

Diejenigen Teile des Abkommens, die in mitgliedstaatlicher Zuständigkeit liegen, treten erst nach Ratifizierung durch alle Mitgl iedstaaten in Kraft. In Deutschland erfolgt dies durch den Bundestag und den Bundesrat.

Mit freundlichen Grüßen

M. Flachsbarth