Frage an Maria Flachsbarth von Detlef F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Guten Tag,
wie stehen Sie zur Rente mit 67 Jahren und der Jugendarbeitslosigkeit?
Es heißt doch immer es werden Millionen für die Jugendarbeitslosigkeit ausgegeben.Wäre es nicht sinnvoller das Geld in die Rente zu stecken damit Ältere Arbeitnehmer früher in Rente gehen könnten und dammit den Jugendlichen den Weg aus der Arbeitslosigkeit frei mschen. Es kann doch nicht sein,das die Älteren immer länger arbeiten müssen und dafür dir Jugendlichen arbeitslos werden. Ich häte gerne eine detalierte Antwort darüber.
Mfg Detlef Fleischer
Sehr geehrter Herr Fleischer,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetewatch.de vom 02. September 2013 zum Thema Jugendarbeitslosigkeit und Rente. Gern beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Ihr Vorschlag, ältere Arbeitnehmer früher in Rente gehen zu lassen und damit Arbeitsplätze für jüngere Arbeitnehmer frei zu geben, um so die Jugendarbeitslosigkeit zu senken, klingt nach einem logischen Vorschlag. In der Praxis hat die Politik der Vergangenheit jedoch gezeigt, dass genau dieses Rezept in Deutschland nicht funktioniert. Jahrzehntelang gab es großzügige Vorruhestandsregelungen, die es ermöglichten, dass Arbeitnehmer und Beamte mit 55 oder 60 Jahren, manchmal sogar noch früher, in "Rente" gehen konnten.
Die staatliche Förderung der Altersteilzeit kostete Steuer- und Beitragszahler deutlich mehr Geld als lange angenommen. Nach Berechnungen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) summierten sich die Zuschüsse für die Altersteilzeit jährlich auf etwa 2,4 Milliarden Euro. Die Zuschüsse kosteten der Bundesagentur für Arbeit 2008 etwa 1,5 Milliarden Euro. Zusätzlich hat der Staat auf einen Teil der eigentlich fälligen Steuern und Sozialabgaben verzichtet. Laut den DIHK waren dies noch einmal beträchtliche Beträge: In der Kranken- und Pflegeversicherung summierten sich die Ausfälle auf jährlich 400 Millionen Euro, die steuerliche Begünstigung der Altersteilzeit kostete weitere 500 Millionen Euro.
Ursprünglich war das Ziel der Altersteilzeit, älteren Arbeitnehmern einen gleitenden Übergang in den Ruhestand zu ermöglichen. Tatsächlich wurde das Instrument aber als Frühverrentungsprogramm genutzt. Denn 90 Prozent nahmen die Altersteilzeit im Block. In der ersten Hälfte der Altersteilzeit wurde voll gearbeitet, in der zweiten Hälfte folgte die Freistellung. Die Kosten waren mit ca. 1,4 Milliarden Euro pro Jahr hoch. Und von dieser Förderung profitierten überwiegend die Mitarbeiter von großen Unternehmen im öffentlichen Dienst. Nur 7 Prozent der Verträge wurden in Betrieben mit weniger als 20 Beschäftigten geschlossen. Und die Altersteilzeit half Menschen in körperlich belastenden Berufen nicht. Ein Dachdecker oder eine Friseurin kamen nur selten in den Genuss. Dagegen waren Arbeitnehmer in Büroberufen überproportional repräsentiert. Die Sachverständigen bescheinigten zudem, dass die Verlängerung der geförderten Altersteilzeit zur Bewältigung der Folgen der Wirtschaftskrise nicht geeignet war. Die geförderte Altersteilzeit war zuletzt eine Umverteilung von unten nach oben. Viele zahlen für den Vorruhestand einiger weniger. Deshalb war es richtig, diese Förderung zum 31. Dezember 2009 auslaufen zu lassen. Auch weiterhin bleibt Altersteilzeit möglich - aber nicht mehr auf Kosten der Beitragszahler.
Abgesehen von den Kosten der Altersteilzeit muss auch berücksichtigt werden, dass viele Großunternehmen die Gelegenheit auslaufender Stellen nutzen, um Personal abzubauen. In der Praxis führt daher ein vorzeitiger Ruhestand oder die Absenkung des Renteneintrittsalters nicht zur theoretisch angenommenen Verminderung der Jugendarbeitslosigkeit. Um der demografischen Entwicklung in Deutschland trotzdem Rechnung zu tragen, wurde daher die Anhebung des Renteneintrittsalters durch die Rente mit 67 beschlossen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Generationengerechtigkeit. Sie ist in der Großen Koalition gemeinsam von Union und Sozialdemokraten durchgesetzt worden.
Die niedrige Geburtenrate und die steigende Lebenserwartung wirken sich negativ auf das zahlenmäßige Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenempfängern aus. Außerdem ist durch den Rückgang der Menschen im erwerbsfähigen Alter bereits ab ca. 2015 bis 2020 mit einem spürbaren Mangel an Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt zu rechnen. Die "Rente mit 67" stellt jetzt die Weichen, um die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung zu stärken, dem drohenden Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Belastungen generationengerecht zu verteilen.
Im Schnitt bezieht ein Deutscher 19 Jahre Rente. Seit 1995 hat sich die Bezugsdauer um mehr als drei Jahre verlängert; im Vergleich zu 2011 ist die Rentenbezugsdauer um sechs Monate angestiegen. Die Anhebung des Renteneintrittsalters ab 2012 um einen Monat pro Jahr führt daher nicht zu einer Schmälerung der Rentenbezugsdauer. Wichtig ist: Wer 45 Beitragsjahre hat kann mit 65 weiterhin abschlagsfrei in Rente gehen. Das trifft auf einen Großteil der Versicherten zu, insbesondere zum Beispiel auf diejenigen, die schon früh in die Lehre gegangen sind und das gesamte Erwerbsleben hindurch gearbeitet haben.
Sehr geehrter Herr Fleischer, ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen verdeutlicht zu haben, dass sich Jugendarbeitslosigkeit eben nicht durch Frühverrentungen beheben lässt. Außerdem erlaube ich mir anzumerken, dass die Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland einen historischen Tiefstand erreicht hat. Im europäischen Vergleich sind wir mit 7,7% das Land mit der geringsten Jugendarbeitslosigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Dr. Maria Flachsbarth