Frage an Maria Flachsbarth von Daniel S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbarth,
Ich hab ebenf. einige Fragen zu d. Probebohrung. n. Schiefergas d. Energiekonzerne. (Exxon...)
Sie beschreiben in einer Antwort zu einer Frackinganfrage eines Bürgers d. Begriff Fracking so !banal! mit "Dabei wird eine Flüssigkeit (als obs Wasser wär) in d. Gesteinsschichtn gepresst, wodurch Risse im Gestein entstehen, durch die d. Erdgas aus d. Gestein entweicht und in d. Förderrohr gelangen kann(konjunktiv!; oder halt sonstwohin)"
Mich würd interessieren, was für e. Chemik.cocktail den 98% Wasser zugegeben wird. (Auch wenns wohl nur 0,2-1% Chemik. sind) Manchmal viele tausende Liter, je nach Bohrung. Sprich, liegen vom Exxon Konzern Sicherheitsdatenblätter zu jeder einzelnen verwendeten Chemikalie vor und wenn nein, werden Sie diese beschaffen, wenn Exxon noch nach solch herkömmlicher toxikologischer Methode förderd. (in der Regel)
Und sind d. Datenblätter sofern vorliegend bei den Entscheidern zu diesen Probeborungen/-gesetzen bekannt? Ich finds bemerkenswert, wie hier langsam unsere Umwelt zerstört wird, nur weil (Politiker/und einige Prof. [gekauft]) meinen, dass ein so geringer Chemikalienanteil "ja total ungefährlich ist".
Sie beschreiben, dass "bisher keine neg. Folgen nachgewiesen w. können". Ja mei, muss denn erst immer was wie in der Asse passieren? Die Frage lautet doch, können´s 100%ig langfristig (also für Ihrer Enkelsenkel) bestätigen, dass keinerlei giftige Stoffe in die Umwelt (auch Boden, bzw Untergrund) gelangen/werden? Oder gibts e. Restrisiko? (Ja gibt es!) Wenn ja, darfs Verfahren nicht Anwendung finden, Punkt.
Ich mein, noch trinkens ja Mineralwasser/Leitungs-. Aber falls dann doch was passiert (denn bekanntlich schiesst ja beim 1000sden Mal der Besenstiel)... naja ned so schlimm, dann trinken wir halt import. H2O.... wir brauchen ja Wachstum! ned?
Hier mal ne Liste v. zum Einsatz kommender Chemik. (~50 versch.)
http://fracfocus.org/chemical-use/what-chemicals-are-used (25.11.2012).
MFG D. Schneider
Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Mitteilung über das Internetportal abgeordnetenwatch.de, in der Sie Bezug nehmen auf die Auswirkungen von Hydraulic Fracturing – dem sogenannte Fracking – auf oberflächennahes Grundwasser. Gerne möchte ich im Folgenden dazu Stellung beziehen.
Die Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten wird seit einigen Monaten bundesweit intensiv diskutiert. Nicht nur in Niedersachsen und Nordrhein –Westfalen stehen dabei die Bedenken vor den Auswirkungen toxischer Additive auf das Grundwasser, die Umwelt und den Menschen im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion.
In Niedersachsen findet über 90 % der nationalen Erdgas-Produktion statt. Daher möchte ich auf den in Niedersachen am 31.10.2012 veröffentlichten Runderlass des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) Clausthal-Zellerfeld verweisen. Der Erlass stellt auf der Grundlage des geltenden Bergrechts „Mindestanforderungen an Betriebspläne, Prüfkriterien und Genehmigungsabläufe für hydraulische Bohrlochbehandlungen in Erdöl- und Erdgaslagerstätten“. Demnach müssen alle Genehmigungsanträge zukünftiger Bohrungen einem neuen verschärften Verfahren unterzogen werden. Der Runderlass des LBEG scheibt für Niedersachsen u.a. folgende Auflagen vor:
· Fracking ist grundsätzlich in Wasserschutzgebieten, Trink-, Mineralwassergewinnungsgebieten, Heilwasserschutzgebieten und erdbebengefährdeten Gebieten verboten
· Chemische Stoffe der Frack-Flüssigkeit sind offenzulegen und durch nichttoxische Stoffe zu ersetzen.
· Landkreise und Bürgermeister müssen frühzeitig bei der Einleitung eines Genehmigungsverfahrens beteiligt werden
· Die unteren Wasserbehörden sind zu einer eigenständigen wasserrechtlichen Prüfung angewiesen
Wie das gemeinsame vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Umweltbundesamt in Auftrag gegebene Gutachten „Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten“ darlegt, sollte die Erdgasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten in Deutschland nicht grundsätzlich untersagt werden. Vielmehr muss auf Grundlage des vorliegenden Gutachtens ein Gesetzentwurf erarbeitet werden, der der Sicherheit höchste Priorität einräumt und dem nach Genehmigungen nur erteilt werden dürfen, wenn unverantwortliche Risiken für Mensch und Natur vollständig ausgeschlossen werden können.
Der Gesetzentwurf wird über die oben angeführten Inhalten allerdings weitere Aspekte aufgreifen müssen. Neben einer umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfung ist auch eine generelle Beweislastumkehr für Bergschäden in ein neues Rahmenwerk mit aufzunehmen. Das Lagerstättenwasser ist dabei ebenso zu untersuchen wie das verpresste Bohrwasser in nicht mehr verwendeten Bohrlöchern. Darüber hinaus müssen die Wasserbehörden, wie auch die betroffenen Landkreise und Kommunen künftig verpflichtend an Genehmigungsprozessen beteiligt werden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Maria Flachsbarth