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Maria Flachsbarth
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Frage von Christof Z. •

Frage an Maria Flachsbarth von Christof Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbarth,

aus welchem Grund haben Sie gegen die Offenlegung der Nebeneinkünfte gestimmt?
Wie ist aus Ihrer Sicht eine Nebentätigkeit mit der Abgeordnetentätigkeit vereinbar, insbesondere wenn von Abgeordneten immer geschildert wird, wie umfangreich die Abgeordnetentätigkeit ist?
Ist es für Sie vertretbar, wenn Abgeordnete bei Sitzungen und Abstimmungen fehlen, um bezahlten Nebentätigkeiten nachzugehen?
Wenn Abgeordnete Zeit für Nebentätigkeiten haben, wäre es dann nicht sinnvoller das Parlament zu verkleinern, um die Abgeordneten auszulasten?

Vielen Dank !

Mit freundlichen Grüßen aus Reden
Christof Zworski

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Zworski,

vielen Dank für Ihre Frage vom 18. November 2012 via abgeordnetenwatch, in der Sie meine Ansicht über die Vereinbarkeit von Nebentätigkeiten mit der Abgeordnetentätigkeit erfragen. Gerne möchte im Folgenden dazu Stellung beziehen.

Zunächst einige Fakten: Von den derzeit 620 Abgeordneten des Deutschen Bundestages üben etwa 70 Prozent überhaupt keine entgeltlichen Nebentätigkeiten aus. Ich auch nicht, wenn man von einer Entschädigung für meine Tätigkeit als Präsidentin des Katholischen Deutschen Frauenbunds (KDFB) unter der Geringfügigkeitsschwelle absieht. Rund 30 Prozent meiner Kolleginnen und Kollegen arbeiteten in Industrie, Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft und sind Selbstständige oder freiberuflich tätig. Es liegt auf der Hand, dass sie sich für die Dauer ihres Mandats nicht völlig aus ihrem Unternehmen zurückziehen können, damit sie nach ihrem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag in die alte Berufstätigkeit zurückkehren können.

Klar ist aber auch: Es muss für jeden deutlich sein, ob ein Abgeordneter auch wirtschaftlich frei und dem Auftrag seiner Wählerinnen und Wähler verpflichtet ist. Das 2007 eingeführte Stufensystem für die Offenlegung von Nebentätigkeiten wird den berechtigten Anforderungen an Transparenz grundsätzlich gerecht. In drei Stufen von 1.000, 3.500 und 7.000 Euro müssen Abgeordnete des Deutschen Bundestags dem Parlamentspräsidenten ihre (monatlichen) Einkünfte pauschaliert und nach Herkunft anzeigen. Wie wirksam diese Regelung ist, zeigt die aktuelle Diskussion um die Nebeneinkünfte des Kanzlerkandidaten der SPD. Innerhalb kürzester Zeit hatte das Portal abgeordnetenwatch.de ein Ranking der zehn Abgeordneten mit den höchsten Nebeneinkünften erstellt und die Öffentlichkeit informiert.

Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 04. Juli 2007 bestätigt, dass in Stufen pauschalierte Aussagen über die Höhe der Einkünfte geeignet sind, die nötige Transparenz herzustellen. Oder möchten Sie als Mandant einer Rechtsanwältin, die Bundestagsabgeordnete ist oder eines Autohändlers, der Bundestagsabgeordneter ist, dass die Öffentlichkeit erfährt, dass Sie einen Anwalt konsultiert haben oder ein Auto gekauft haben und wie viel Sie dafür jeweils bezahlt haben?

Nachbesserungsbedarf besteht allerdings bei der Einteilung der Stufen. Die geltende Regelung differenziert in den höheren Einkommensbereichen nicht mehr ausreichend. Deshalb befürworte ich die von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorgeschlagene deutlich erweiterte Stufenregelung. Die höchste Stufe soll künftig im sechsstelligen Bereich liegen, damit die Größenordnung der Einkünfte klarer als bisher erkennbar wird. Ein anderer Aspekt - bei dem Ich Ihnen zustimme - stellt sicherlich das Fernbleiben von Bundestagsabgeordneten bei namentlichen Abstimmungen dar. Die Abwesenheit bei Abstimmungen, insbesondere bei so wichtigen Abstimmungen wie denen über Auslandseinsätze der Bundeswehr, ist für mich nicht akzeptabel. Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee; Soldatinnen und Soldaten gehen in Einsätze unter dem Einsatz von Gesundheit und Leben und haben ein Recht darauf, dass die Parlamentarier sich intensiv mit dem entsprechenden Mandat befassen und im Plenum abstimmen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass ein Kanzlerkandidat 19 der bislang in dieser Legislaturperiode ca. 76 namentlichen Abstimmungen fernbleibt - insbesondere dann, wenn sich von den 19 verpassten Abstimmungen zwölf unmittelbar mit dem Einsatz unserer Soldatinnen und Soldaten im Ausland befasst haben.

Ihrer Sorge, dass Abgeordnete mit ihrem Mandat nicht ausgelastet sein könnten, trete ich gern mit dem Hinweis auf meinen Terminkalender entgegen, den Sie in seinen zur Veröffentlichung geeigneten Teilen gern unter www.flachsbarth.info als auch auf meiner Facebook-Seite ständig aktualisiert einsehen können.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Maria Flachsbarth