Frage an Maria Flachsbarth von Thorsten L. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbarth,
ich weiß sehr wohl, dass Sie im Fachausschuss für Umwelt tätig sind aber das Thema "Geld" muss in meinen Augen jeder Abgeordnete beherrschen. Daher möchte ich Ihnen gerne eine Frage aus dem Bereich stellen.
Die Ausgangsüberlegung zu meiner nachfolgenden Frage:
1. Die Staatsschulden steigen jedes Jahr um viele Milliarden EUR und das obwohl die Steuereinnahmen wegen der guten Konjunktur ebenfalls steigen. Im Moment ist die Refinanzierung für Deutschland zwar günstig (geringe Zinsen für deutsche Staatsanleihen) aber das wird nicht ewig so weitergehen, genauso wie die z. Zt. gute wirtschaftliche Entwicklung.
2. Der demografische Wandel wird seit vielen Jahren diskutiert. Die absehbaren Folgen u. a. weniger Steuerzahler und Beitragszahler für die RV.
Mal abgesehen von ggf. fälligen Garantien aus dem ESM die zusätzlich belasten würden. Wie sollen die Schulden jemals zurück gezahlt werden unter den oben genannten Gesichtspunkten, dass die Ausgaben sicherlich schneller steigen werden als die Einnahmen? Denken Politiker generell zu kurzfristig (Wahlperiode), um strategische Themen die einen langen Atem erfordern auch nachhaltig anzupacken?
Ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
TL
Sehr geehrter Herr Lemmer,
vielen Dank für Ihre Email, in der Sie Ihre Besorgnis über die Entwicklung der deutschen Staatsverschuldung äußern. Ich stimme Ihnen zu, dass die Rückführung der Neuverschuldung eine der wichtigsten Aufgaben der nächsten Jahre ist und im Hinblick auf die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse auch so vom Gesetzgeber erkannt wurde. Die Schuldenbremse tritt 2016 für den Bund und 2020 für die Länder in Kraft und soll die Staatsverschuldung auf der dann erreichten Höhe einfrieren. Die Regelung hat Verfassungsrang. Das ist wichtig in zweierlei Hinsicht: Sie kann nur mit 2/3-Mehrheit geändert werden, und die Haushalte des Bundes und der Länder werden in einfachen Haushalts¬gesetzen auf¬gestellt. Wenn ein Haushalts-gesetz die Schuldenbremse verletzt, kann das Bundes¬verfassungs¬gericht das Haushalts¬gesetz für ungültig erklären.
Sie schreiben in Ihrer Email, dass die Ausgaben des Bundes in den nächsten Jahren schneller steigen würden als die Einnahmen; dem muss ich widersprechen:
Der Bund will nach dem Haushaltsplan 2013 im kommenden Jahr 10,5 Milliarden Euro weniger ausgeben als 2012. Die Ausgaben des Bundeshaushalts 2013 sollen sich laut Entwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 17/10200) auf 302,2 Milliarden Euro belaufen. Nach den Plänen der Regierung soll die Nettoneuverschuldung im kommenden Jahr auf 18,8 Milliarden Euro sinken. In diesem Jahr ist dafür noch 32,1 Milliarden Euro vorgesehen. Hierbei wird die Senkung der Neuverschuldung vor allem durch weniger Ausgaben gesichert.
Laut der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes 2012 bis 2016 (BT-Drucks. 17/10201) sollen die Ausgaben in den Jahren 2014 und 2015 mit 302,9 Milliarden Euro und 303,3 Milliarden Euro gegenüber 2013 beinahe konstant bleiben. Erst im Jahr 2016 ist mit einer Ausgabensteigerung auf 309,9 Milliarden Euro zu rechnen. Damit würden sie dann immer noch unter den Ausgaben für dieses Jahr liegen, die nach aktuellen Stand 312,7 Milliarden Euro betragen werden. Auf der Einnahmeseite wird hingegen mit einer sukzessiven Steigerung bis 2016 gerechnet: So ist dem aktuellen Finanzplan des Bundesfinanzministeriums (BT-Drucks. 17/10201) zu entnehmen, dass die Einnahmen des Bundes von in diesem Jahr 280,6 Milliarden Euro sukzessive in den nächsten Jahren auf 309,9 Milliarden Euro im Jahr 2016 steigen werden. Die Bundesregierung plant demnach damit, im Jahr 2016 keine neuen Kredite mehr aufzunehmen.
Der Haushalt 2013 zeigt zudem, dass der Bund das Problem des demografischen Wandels ernst nimmt und versucht, durch verschiedene Maßnahmen die Gesellschaft auf dessen Folgen vorzubereiten. So soll z.B. der Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung 2013 um rund 800 Millionen Euro auf 13,75 Milliarden Euro wachsen, um den Arbeitsmarkt mit gut ausgebildeten jungen Menschen zu versorgen.
Im Hinblick auf die soeben erläuterte Bundeshaushalts- und Finanzplanung bis 2016 und der für den Bund 2016 in Kraft tretenden Schuldenbremse, kann ich Ihre Ansicht nicht teilen, dass Politiker nur kurzfristig und im Rhythmus einer Wahlperiode denken. Die Bundesregierung zeigt durch ihre aktuelle Haushalts- und Finanzplanung, dass sie die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben schließen möchte und sich nachhaltig für einen ausgeglichenen Bundeshaushalt einsetzt. Weitere Erläuterungen zum Bundeshaushalt finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Finanzen unter http://www.bundeshaushalt-info.de/startseite/# .
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Dr. Maria Flachsbarth