Frage an Maria Flachsbarth von Karl-Heinz L. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbarth,
ich komme noch einmal auf meinSchreiben vom 23.4.2012 zurück, in dem ich Sie auf die Bundesdrucksache 16/65 von Nov. 2005 aufmerksam gemacht habe. Ich habe ausgeführt, dass da auf Seite 331 nachzulesen ist, dass ca. 65 Mrd. € (jährlich) aus der DRV sowie den anderen gesetzlichen Sozialversicherungen abgeschöpft und für allgem. gesellschaftliche Aufgaben verwendet werden. Ferner habe ich die Seite 345 zitiert, auf der folgendes zu lesen ist:
Die Beitragsanteile, die zur Finanzierung der versicherungsfremden Elemente dienen, stellen eine Steuer dar, die vornehmlich auf Bruttolohneinkommen bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze lastet und die nur vom Kreis der Beitragszahler nicht aber vom größeren Kreis der Steuerzahler zu entrichten ist.
Ich habe Sie damals gefragt, warum die gesetzlich Versicherten so viel mehr Schultern müssen als der "Rest der Gesellschaft". Leider haben Sie noch nicht geantwortet, weshalb ich mich heute in Erinnerung bringen möchte. Jährlich 65 Mrd. € sind keine Peanuts. Bei einem Bundeshaushalt mit Ausgaben (veröffentlicht) von ca. 302 Mrd € für 2012 sind das rund 20 Prozent. Sie werden deshalb verstehen, dass ich in Anbetracht dieser Größenordnung eine Antwort von Ihnen erwarte.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Lottmann
Sehr geehrter Herr Lottmann,
habe Sie vielen Dank für Ihre erneute Anfrage vom 27.7.2012 zum Thema Bundeszuschüsse zur allgemeinen Rentenversicherung auf der Internetplattform abgeordnetenwatch.
In meiner Antwort an Sie auf der Internetplattform abgeordnetenwatch vom 11.4.2012 hatte ich versucht, Ihnen zu erläutern, dass die Bundeszuschüsse zur Finanzierung der nicht durch Beiträge gedeckten Leistungen von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben dienen, deren Erfüllung der gesetzlichen Rentenversicherung mit übertragen wurden; sie aber ebenso eine andere Funktion haben: Sie tragen darüber hinaus der Verantwortung des Staates für die Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzierung des von ihm organisierten Pflichtversicherungssystems - des Rentensystems - Rechnung.
Die Bundeszuschüsse sind damit, wie die Beiträge der Versicherten, ein unverzichtbarer Beitrag zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser aus Steuermitteln gedeckte Finanzierungsbeitrag des Bundes dient dem Ziel, den Versicherten ein angemessenes Verhältnis von Leistungen zu Gegenleistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung weiterhin zu erhalten.
Im Umkehrschluss ergibt sich daraus, dass sowohl die Rentenbeiträge als auch die Bundeszuschüsse der Finanzierung der Renten als auch der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben dienen. Nach der bestehenden Rechtslage kann also nicht davon die Rede sein, "dass die gesetzlich Versicherten viel mehr zu schultern hätten, als der Rest der Gesellschaft."
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Dr. Maria Flachsbarth