Frage an Maria Flachsbarth von Joachim G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Fraun Flachsbarth,
Auch alle Sport- und Privatpilotenpiloten müssen sich neuerdings einer sehr fragwürdigen, aktuell jährlichen und zudem kostenpflichtigen globalen und alle Behörden umfassende Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch Antrag unterziehen. Sind Sie der Meinung, dass ein solcher unglaublicher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist?
Ist das nicht reiner bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unschuldigen Bürgern, die mit all dem nicht das Geringste zu tun haben? Wird dadurch nicht der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - ausgehebelt? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen?
Es hat weltweit noch nie einen lizenzierten Piloten gegeben, von welchem an Terroranschlag ausging. Es gab aber jede Menge Führerscheinbesitzer und Rucksackträger!!! Lastwagenfahrer stellen ein viel größereres "Gefahrenkontingent" dar, kommen sie doch problemlos mitten in jede Innenstadt!
Warum werden die nicht zum gläsernern Bürger gemacht, sondern nur ausgerechnet diese harmlose Minderheit?
Wo ist hier Ihrer Meinung nach das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit und Gleichheit noch gegeben? Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?
Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend einfach abschafft?
Auch gibt es auch keinerlei festgelegten Zuverlässigkeitskriterien, d.h. es wird willkürlich entschieden. Dazu kommt, dass die entsprechenden Verordnungen, denen der Bundesrat noch zustimmen müsste (§17), nicht vorhanden sind, aber dennoch das Verfahren unter Hintergehen des Bundesrates durchgeführt wird (laut Anweisung des Bundesinnenministerium).
Hier werden Grundrechte ausgehebelt, die Unschuldsvermutung gilt nicht mehr, Rechtssicherheit ist nicht gegeben. Bitte teilen Sie mit, was Sie dagegen sofort und nach der Wahl unternehmen werden? Welche Antwort hierauf kann ich an unsere Vereinsmitglieder weitergeben?
Wir würden Sie gerne auch mal zu einem kleinen Rundflug bei uns einladen, damit Sie sich persönlich davon überzeugen können, dass wir keine Kamikazeterroristen sind.
Mehr Information unter www.jar-contra.de
Ein Anruf Ihrerseits würde genügen
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Gothe
Sehr geehrter Herr Gothe,
die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält das Luftsicherheitsgesetz in Teilen für verfassungswidrig und rechnet damit, dass nach einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht ein neues Gesetz erforderlich ist. In diesem Zusammenhang wird dann sicherlich auch die Frage der medizinischen Untersuchungen neu erörtert. Der sportpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus Riegert, hat sich dieser Frage angenommen. Wegen der anstehenden Neuwahlen konnte seine Kleine Anfrage "Die Situation des Luftsports in Deutschland nach JAR-FCL 3" leider nicht mehr in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Der Bundestagsabgeordnete Eberhard Gienger hat angekündigt auch künftig praktikable Regelungen für Sportflieger zu unterstützen. Hier ein Auszug aus seinem Statement: "Dazu gehört die Tauglichkeitsuntersuchung, das Verhältnis Arzt/Pilot. Hierzu hat z. B. der Deutsche AERO Club e.V. am 11.02.2004 im Sportausschuss des Deutschen Bundestages im Rahmen seiner Stellungnahme zum Luftsicherheitsgesetz berichtet. Wir haben die Position des AERO Clubs hinsichtlich der Intervalle für die Tauglichkeitsuntersuchungen gestützt und darauf hingewiesen: Wenn man befürchten müsse, dass Fliegerärzte aus Gefälligkeit Tauglichkeitszeugnisse ausstellten, bestehe diese Befürchtung auch dann, wenn man die Tauglichkeitsintervalle auf 12 Monate herab setze. Ich gehe davon aus, dass Flugzeugführer genügend Verantwortungsbewusstsein besitzen, nicht mehr in ein Flugzeug zu steigen, wenn sie erkennen, dass sie ihr Gerät gesundheitsbedingt nicht mehr entsprechend beherrschen können."