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Maria Flachsbarth
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Frage von Karl-Heinz L. •

Frage an Maria Flachsbarth von Karl-Heinz L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Dr. Flachsbarth,

In der Hann. Allg. Zeitung vom 8.2.2012, Seite 2, ist ein kurzer Artikel mit der Überschrift "Weniger Rente für NS-Opfer" abgedruckt. Darin wird ein Urteil des Bundessozialgerichtes zitiert und dann heißt es wörtlich: "Die Entscheidung befreit die Rentenversicherung von Nachzahlungen in Höhe von 500 Millionen Euro für NS-Opfer." Das hat mich doch sehr erstaunt. Ich bin der Meinung, dass die Zahlungen für NS-Opfer grundsätzlich eine gesamt-gesellschaftliche Verpflichtung darstellen, die demzufolge aus Steuermitteln zu leisten sind und nicht aus der gesetzl. Rentenversicherung.

Warum werden den Personen, die der gesetzlichen Zwangsversicherung angehören, hier einseitig diese Kosten aufgebürdet? Die Personen, die von anderen Alters-Versorgungssystemen leben, werden somit von diesen Kosten freigestellt (Beamte, Politiker, Selbständige etc.) Was tun Sie, um dem Gedanken der Gerechtigkeit Genüge zu tun?

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Lottmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lottmann,

vielen Dank für Ihre Frage vorn 20.03.2012 auf der Internetseite www.abgeordnetenwatch.de bezüglich der sogenannten Ghetto-Renten.

Die Rentenversicherungsanstalt übernimmt sowohl die Zahlungen der Renten, die aus den Rentenbeiträgen finanziert werden, als auch sogenannte versicherungsfremde Leistungen im Rahmen von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben.

Gemäß § 213 Absatz 2 SGB VI gewährt der Bund einen allgemeinen Zuschuss zur allgemeinen Rentenversicherung, soweit die Beiträge der Beitragszahler nicht ausreichen.

Gemäß § 213 Absatz 3 SGB VI zahlt der Bund zur pauschalen Abgeltung nicht beitragsgedeckter Leistungen an die allgemeine Rentenversicherung in jedem Kalenderjahr zusätzliche Bundeszuschüsse. Darunter fallen Leistungen wie Fremdrenten, Kindererziehungszeiten oder die Ausgaben aus der Überführung von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen aus der DDR sowie einigungsbedingte Leistungen.

Es eine Selbstverständlichkeit, dass auch ehemalige Beschäftigte in einem Ghetto Renten beziehen müssen, obwohl sie damals keine Beiträge in die Rentenversicherungen einzahlen konnten. Dies könnte für Ihre Ansicht sprechen, diese Leistungen als sog. versicherungsfremde Leistungen anzusehen, die aus Steuermitteln mithilfe der zusätzlichen Bundeszuschüssen zu finanzieren wären.

Nach dem "Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigten in einem Ghetto" werden diese Renten allerdings _aus Gründen der Wiedergutmachung_ gemäß dem "Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung" den "regulären" Renten gleichgestellt. Um diese Gleichstellung zu erreichen, werden die Beitragszahlungen fingiert, d.h. als gegeben behandelt, obwohl sie in Wirklichkeit nicht gezahlt wurden. Diese konstruierte Gleichbehandlung der Ghettorenten mit den gesetzlichen Renten hat zur Folge, dass sie wie die regulären Renten im Umlageverfahren mithilfe der Beitragszahlungen bzw. dem _allgemeinen Bundeszuschuss_ finanziert werden und nicht als versicherungsfremde Leistungen aus den _zusätzlichen Bundeszuschüssen_. Somit sichert der Bund durch seine Zuschüsse die Auszahlung leistungsgerechter Renten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Maria Flachsbarth