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Maria Flachsbarth
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Frage von Ilona L. •

Frage an Maria Flachsbarth von Ilona L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Frau Dr. Flachsbarth,

ich bin Zahnärztin aus Weißrusland und habe die Berufserlaubnis nach § 13 bis 2011.

1. Wann wird über die Anerkennung Ausländischer Abschlüße im Bundestag abgestimmt
2. Wie stehen Sie persönlich so wie die CDU /CSU zu diesen Thema

Danke für Ihre Rückantwort

mfg
I. Lausen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Lausen,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 07.06.2010, die mich aufgrund eines technischen Versehens leider erst jetzt erreicht hat und wofür ich mich bei Ihnen höflich entschuldigen möchte. Gerne nehme ich nachfolgend dazu Stellung und hoffe, dass meine Antwort für Sie nach wie vor von Interesse ist.
Am 29.09.2011 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (sogenanntes Anerkennungsgesetz) beschlossen, das zum 1. April 2012 in Kraft treten wird. Mit dem Anerkennungsgesetz setzt die Bundesregierung ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und FDP um.
Vordringliches Ziel des Anerkennungsgesetzes ist es, in Deutschland lebende Fachkräfte mit im Ausland erworbenen Qualifikationen besser in das Wirtschaftsleben einzubinden, indem wir ihnen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Dabei geht es nicht darum, vom hohen deutschen Ausbildungsstandard abzurücken, sondern gleichwertige Qualifikationen als solche anzuerkennen. Wir gehen davon aus, dass etwa 285.000 Menschen in Deutschland leben, die Interesse an einer Anerkennung ihrer im Ausland erworbenen Qualifikation haben könnten. Zugleich wollen wir mit dem neuen Anerkennungsgesetz einen sichtbaren Beitrag zu einer Willkommenskultur in Deutschland leisten. In Deutschland wird der Bedarf an Fachkräften aufgrund der demographischen Entwicklung in den nächsten Jahren weiter ansteigen. Wir sind uns einig, dass zunächst alle Möglichkeiten genutzt werden müssen, um die hier im Land vorhandenen Potenziale, insbesondere von Frauen, Älteren und auch von Zugewanderten, auszuschöpfen. Da dies alleine nicht ausreichen wird, müssen wir die Attraktivität Deutschlands für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland erhöhen. Das Anerkennungsgesetz, das effektive Strukturen und unbürokratische Verfahren zur Bewertung mitgebrachter beruflicher Qualifikationen schafft, wird hierzu maßgeblich beitragen.
Das Anerkennungsgesetz ist ein Artikelgesetz. Eingeführt wird zum einen ein neues Bundesgesetz, das sog. Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, zum anderen werden rund 60 Berufsgesetze und Verordnungen des Bundes geändert.

Das Anerkennungsgesetz schafft in folgenden Punkten wesentliche Verbesserungen:

Individueller Anspruch auf Gleichwertigkeitsprüfung

Das Gesetz schafft für Unionsbürger und Drittstaatsangehörige einen allgemeinen Anspruch auf eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung für die rund 350 nicht reglementierten Berufe.

Staatsangehörigkeit kein Zulassungskriterium mehr

In verschiedenen Gesundheitsberufen waren die Berufsausübung und auch der Zugang zu den entsprechenden Anerkennungsverfahren bisher an die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates geknüpft. Das Gesetz schafft diese Kopplung weitgehend ab. Ausschlaggebend sind in den meisten Berufen künftig nur noch Inhalt und Qualität der Berufsqualifikationen. (So kann künftig beispielsweise auch eine weißrussische Zahnärztin bei Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen eine Approbation erhalten. Dies war bisher - selbst wenn sie in Deutschland studiert hatte - nicht möglich.)

Ortsnahe und fachkundige Stellen

Um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden, werden die bereits bestehenden und funktionierenden Strukturen zur Bewertung von Auslandsqualifikationen genutzt. Dies bedeutet, dass die bereits jetzt für die Anerkennungsverfahren von Unionsbürgern und Spätaussiedlern zuständigen Kammern und Behörden auch die Verfahren nach dem Gesetz umsetzen werden. Es gibt keine zentrale Mammutbehörde. (Wer als Elektriker in Aachen lebt, kann seinen Antrag weiterhin persönlich bei der Handwerkskammer einreichen. Es soll keine zentrale Behörde geben.)

Drei-Monatsfrist

Die zuständige Stelle muss innerhalb von drei Monaten über den Antrag entscheiden. Die Frist beginnt mit Eingang der vollständigen Unterlagen.

Entscheidung

Die Gleichwertigkeit wird bescheinigt, wenn der ausländische Nachweis zu vergleichbaren beruflichen Tätigkeiten berechtigt und zwischen der nachgewiesenen und der entsprechenden inländischen Qualifikation keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Kleinere Unterschiede können durch einschlägige Berufserfahrung kompensiert werden.
Sind die Unterschiede zu groß, werden die Abweichungen konkret im Bescheid benannt. Der Antragsteller kann dann entweder über eine Eignungsprüfung (zB. Arbeitsprobe, Fachgespräch oder schriftliche Prüfung) seine Eignung belegen oder durch einen höchstens dreijährigen Anpassungslehrgang seine Defizite aufarbeiten.

Information der Betroffenen

Die Informationslage der Antragsteller soll durch begleitende Maßnahmen rechtzeitig zum Inkrafttreten des Gesetzes entscheidend verbessert werden. Geplant sind eine Internetseite mit Erstinformationen, eine Telefon-Hotline, mehrsprachige Informationsmaterialien und regionale Anlaufstellen, die auch Angebote zu Beratung und Verfahrensbegleitung vermitteln.

Einbeziehung Psychotherapeutengesetz

Das Psychotherapeutengesetz wird in das Gesetz aufgenommen. Die Zulassungsregelungen orientieren sich an denen der anderen Heilberufe.

Prüfung der Ärzte aus Drittstaaten

In der Verordnungsermächtigung zur Ausgestaltung der Ausgleichsmaßnahmen wird nun klargestellt, dass die Kenntnisprüfung nicht den gleichen Umfang wie eine Staatsprüfung hat, sondern sich nur auf Teile bezieht. Ferner wird eine Regelung aufgenommen, nach der ein Bericht der Bundesregierung nach 2 Jahren vorgelegt wird, der die Erfahrungen mit der Kenntnisprüfung bei Drittstaatsabschlüssen darstellt und ggf. sich ergebenen Nachbesserungsbedarf aufzeigt.

Anpassungsqualifizierungen in Gesundheitsfachberufen

Wessen ausländische Ausbildung der artverwandten deutschen Ausbildung nicht entspricht, kann die Defizite durch eine Anpassungsqualifizierung ausgleichen. In den Gesundheitsfachberufen wird die Regelung für Drittstaatsabschlüsse zu den Anpassungslehrgänge nun dergestalt klargestellt, dass Anpassungslehrgänge Gegenstand einer Bewertung sind, d.h. mit Erfolgskontrollen belegt werden.

Sehr geehrte Frau Lausen, ich hoffe, dass ich Ihnen habe anschaulich darstellen können, welche zentralen Punkte mit dem Anerkennungsgesetz neu geregelt worden sind. Ich hoffe, dass die Änderungen auch für Sie als Zahnärztin, die in Weißrussland ausgebildet worden ist, eine deutliche Verbesserung bringen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Maria Flachsbarth