Frage an Maria Flachsbarth von Stefan A. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Frau Flachsbarth,
ich wende mich an Sie, da Sie Ministerin sind und mir bestimmt Helfen können.
Ich betreibe seit 2007 ein Pflanzenöl BHKW mit 200KW el Leistung, der Brennstoff wurde aus Kostengründen auf Palmöl ausgelegt. Ab den 30.6.2010 darf ich nur noch Palmöl verwenden, was nach der Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung Zertifiziert sein muss.
Meine Fragen an Sie lauten:
1 . Wo bekomme ich zum jetziegen Zeitpunkt Palmöl was Zertifiziert ist?
2. Warum braucht die Lebensmittelindustrie keine Zertifizierung?
3. Ist Rapsöl und Sonnenblumenöl von der Zertifizierung befreit (Positivliste)?
4. Warum wird kleineren Plantagen die Möglichkeit genommen, ihr Palmöl an uns zu verkaufen?
Sie können aus Kostengründen ihr Öl nicht zertifizieren lassen.
Ich möchte zusammenfassen, Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung ja,
denn sie ist bei sinnvoller, weltweiter Umsetzung richtig, aber dann auch für alle und nicht
nur für den Energie- und Kraftstoffbereich!
Ich bitte Sie, um eine persönliche Beantwortung. Ich bin mir bewusst, dass Sie sehr viel Arbeit haben, aber Sie müssen die Dringlichkeit und Ernsthaftigkeit meiner Lage verstehen, sodass ich Sie bitte mir eine individuelle Antwort auf meine Fragen zu geben.
Sehr geehrter Herr Anneken,
vielen Dank für Ihre Frage vom 5. April zur Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung. Zunächst möchte ich richtigstellen, dass ich keine Ministerin, sondern Bundestagsabgeordnete bin. Zu Ihren Fragen möchte ich Ihnen sagen dass CDU, CSU und FDP bereits im Koalitionsvertrag vom Oktober 2009 folgendes vereinbart haben: „Für Biomasse wollen wir Initiativen für eine international wirksame Nachhaltigkeitszertifizierung ergreifen, die sowohl die Kraftstoff- und Stromproduktion als auch die Nutzung für Lebens- und Futtermittel umfasst.“
Ich denke, dass die Verwendung nachwachsender Rohstoffe zur Energiegewinnung in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität unverzichtbar zum Erreichen der ehrgeizigen Ausbauziele der Bundesregierung für Erneuerbare Energien ist. Biomasse ist einer der wichtigsten und vielseitigsten regenerativen Energieträger in Deutschland und bietet Potential zum Klimaschutz. Klar ist aber auch: nur nachhaltig erzeugte und energieeffizient genutzte Biomasse kann einen überzeugenden Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz und zu einer stärkeren Versorgungssicherheit leisten. Ich darf Ihnen heute mitteilen, dass die Koalition entschieden hat, sich an den Bedingungen des Marktes zu orientieren und den Zeitpunkt des praktischen „Scharfstellens" der Nachhaltigkeitskriterien für energetisch genutzte Biomasse im Strom- und Biokraftstoffsektor auf den 1. Januar 2011 zu verschieben. Damit verhindern wird das wirtschaftliche „Aus“ für Betreiber von Pflanzenöl-Blockheizkraftwerken, die ihre Investitionsentscheidung im Vertrauen auf die Realisierbarkeit der gesetzlichen Vorgaben getroffen haben.
Wir stellen mit dieser Entscheidung sicher, dass die 2009 eingeführte Nachhaltigkeitszertifizierung zu keinen kurzfristigen Marktverwerfungen führt. Der aufwändige Aufbau wirksamer und anspruchsvoller Zertifizierungsstrukturen braucht Zeit. Wir wollen, dass die Strukturen trotz des Zeitdrucks in der von uns gewünschten bestmöglichen Art und Weise erfolgen kann. Mit der Neufestsetzung des Zeitpunkts des „Scharfstellens" der Nachhaltigkeitskriterien sorgen wir für eine wettbewerbsneutrale 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie.
Nun gilt: Beim Einsatz von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung sowie von Biokraftstoffen muss ab dem 1. Januar 2011 ein Nachweis über die verordnungskonforme Nachhaltigkeit der eingesetzten Biomasse erbracht werden. Damit wird Deutschland seiner europaweiten Vorreiterrolle beim Einsatz nachwachsender Rohstoffe im Energiesektor weiter gerecht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Maria Flachsbarth MdB