Frage von Karl B. • 19.01.2009
Frage an Maria Eichhorn von Karl B. bezüglich Soziale Sicherung
Wie kommt es, dass nur gesetzlich KK- Versicherte für Ihre private Vorsorge ab 01.2004 (Z.B. Direkte Lebensvers. oder Kapitalabfindung) Beiträge gem. GMG-Gesetz abführen müssen. Rückwirkend wird hier über 30 bis 40 Jahre lang in den Vertragsbestandsschutz eingegriffen und KK und PV nochmals und zusätzlich für einen Zeitraum über 10 Jahre lang abgeführt. Ist das die soziale Gerechtigkeit der großen Bürgerparteien? In den Gesundheitsfonds ab 01. 2009 bleibt diese Vorgehensweise an Rentnern bestehen. Die Abwrackprämie sollte es doch für alte Autos geben und nicht für gesetzl. KK-Versicherte.
Antwort ausstehend von Maria Eichhorn CSU