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Maria Eichhorn
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Frage von Roland K. •

Frage an Maria Eichhorn von Roland K. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Eichhorn,

vor einigen Tagen hat Frau Ursula von der Leyen angekündigt, dass Elterngeld bei Teilzeitbeschäftigung auf bis zu 28 Monate erweitern zu wollen.
Ich bin gerade Vater geworden und werde wohl ab Juli für ein Jahr nur noch Teilzeit arbeiten.

Bis wann ist die Umsetzung des Gesetzes geplant ?
Besteht die Möglichkeit einer Verlängerung meiner Eltern"teil"zeit, wenn das Gesetz während meiner Elternzeit geändert wird ?

Mit freundlichen Grüßen

Roland Kraus

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kraus,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. Mai 2009 bezüglich des Teilelterngeldes.

Mit der Flexibilisierung des Elterngeldes werden Familien länger als bisher und mit besserer Wirksamkeit durch eine Teilelterngeldoption für bis zu 28 Monate bei gleichzeitiger Teilzeittätigkeit abgesichert. Das Teilelterngeld bietet Vätern und Müttern flexiblere Möglichkeiten bei der Vereinbarkeitsplanung. Damit wird dem Bedürfnis vieler Mütter und Väter Rechnung getragen. Die verbesserte Förderung insbesondere bei halbtagsnaher Beschäftigung unterstreicht, dass sich Teilzeitarbeit im Elterngeldbezug lohnen kann. Bei einer Einkommensreduzierung kann zwischen dem Verbrauch voller und halber Ansprüche gewählt werden.

Die Flexibilität des Teilelterngeldes hilft in der schwierigen konjunkturellen Lage. Eltern können halbe Ansprüche geltend machen und die Nähe zum Arbeitsplatz wahren. Bei Inanspruchnahme müssen die Unternehmen über eine längere Zeit nicht mehr den vollen Lohn zahlen. Zudem stärkt das Teilelterngeld die Partnerkomponente. Väter können ebenso wie Mütter die Betreuung ihres Kindes auch in dessen ersten Lebensmonaten in erheblichem Umfang übernehmen und zugleich das Fördervolumen besser nutzen. Ein gemeinsames Teilelterngeld ist doppelt so lang möglich wie bisher.

Mit dem neuen Teilelterngeldmodell besteht die Möglichkeit, frühzeitig die Erwerbstätigkeit auf Teilzeitbasis wieder aufzunehmen, ohne auf die Unterstützung durch das Elterngeld verzichten zu müssen. Während volle Monatsbeträge nur bis zum 14. Lebensmonat des Kindes zustehen, können halbe Monatsbeträge bis zum 28. Lebensmonat bezogen werden.

Das Teilelterngeld bietet ein hohes Maß an Wahlfreiheit, gibt mehr zeitliche Flexibilität für die Familie und gewährleistet bessere Möglichkeiten der Existenzsicherung durch Erwerbsarbeit. Das vorliegende Teilelterngeldmodell betont wie bisher die individuelle Sicherung je Elternteil und gewährleistet gerade deshalb Eltern größtmögliche Gestaltungsfreiheit bei der Vereinbarkeit. Alleinerziehende und Selbständige profitieren besonders: Sie können eine längere Absicherung durch Kombination von Einkommen und Teilelterngeld gewinnbringend nutzen.

Der Unterschied von Teilelterngeld und bisheriger Verlängerungsoption liegt darin, dass es nicht mehr um die bloße Halbierung der Zahlung im doppelten Zeitraum geht. Teilelterngeld ist ein eigenständiger monatlicher Teilanspruch, der auf Ersatz des jeweils wegfallenden Einkommens in Anspruch genommen werden kann. Nach dem Konzept des Teilelterngeldes kann höchstens die Hälfte des Elterngeldes bezogen werden, das zustünde, wenn das Einkommen vollständig wegfällt. So wird nur ein halber Monatsanspruch verbraucht - die zweite Hälfte kann in einem weiteren Monat in Anspruch genommen werden. Die Anspruchsvoraussetzungen müssen während der gesamten Zeit erfüllt sein.

Bei einem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt in Höhe von 1000€, würde der monatliche Teilelterngeldanspruch sowohl beim kompletten Wegfall des Einkommens als auch beim reduziertem Erwerb in Höhe von 200€ oder 500€ bei höchstens 335€ liegen. Bei einem Verdienst von 800€ würde der Teilelterngeld 150€ betragen (Mindestbetrag).

Maßgeblich bei der Berechnung des Teilelterngeldes ist das Teileinkommen, nicht der Umfang der Teilzeittätigkeit. Die mögliche Bezugsdauer für einen Elternteil verlängert sich also auf bis zu 24 bzw. bei Alleinerziehenden auf bis zu 28 Monate. Der Mindestelterngeldbezug beträgt für jeden Elternteil 2 volle bzw. 4 halbe Monatsansprüche.

Auch Bezieherinnen und Bezieher des Mindestelterngeldes können Teilansprüche geltend machen. Die Option soll auch in diesen Fällen ermöglichen, dass die Eltern doppelt so lang Elterngeld in halbem Umfang in Anspruch nehmen können. Bei Bezug von Mutterschaftsleistungen gilt ein voller Monatsanspruch als verbraucht.

Die Einführung des Teilelterngeldes wird in dieser Legislaturperiode wohl nicht mehr erfolgen. Aus diesem Grund lassen sich die genaueren Angaben zur Umsetzung derzeit nicht machen.

Mit freundlichen Grüßen
Maria Eichhorn, MdB