Frage an Maria Eichhorn von Axel J. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Eichhorn,
nach dem das Kinder- und Jugendportal "Mitmischen" unter
http://www.mitmischen.de/index.php/Informativ/BundestagLive/site/AlleBeitraege/id/20946
noch einmal deutlich den dringenden Handlungsbedarf der Bundesregierung hinsichtlich des Einsatzes von Cannabis als Medizin für eine ganze Reihe von schwerwiegenden Symptomen herausstellt, würde ich Sie gerne fragen, inwieweit der Einsatz von cannabisbasierten Medikamenten bei überwiegend erwachsenen bzw. greisen Kranken oder aber die von der Regierung mitverantwortete Kinder/Jugend-Aufklärung über die positiven Eigenschaften der genannten Substanz ein signifikantes Missbrauchsverhalten unter Jugendlichen zur Folge haben könnte, ob diese Behauptung statistisch belegbar ist und ob die immer wieder nachdrücklich eingeforderte "Unbedenklichkeitsbescheinigung" lediglich für den Genuss- nicht aber für den Medizinalgebrauch Geltung haben soll?
Zusatzfrage, falls Sie erlauben: Wieviel Jahre könnte es dauern, bis 15: 1 positive Stellungnahmen für den Einsatz von Cannabis vor dem Gesundheitsausschuss sich als konkrete Maßnahmen eines (entkriminalisierten) Gesetzgebungsverfahrens im Sinne und Rahmen einer geordneten medizinischen Vergabe von Cannabis abzeichnen werden?
Mit freundlichem Gruß
Axel Junker
Sehr geehrter Herr Junker,
vielen Dank für Ihren Eintrag bei abgeordnetenwatch.
Der kontrollierte medizinische Einsatz von Cannabinoiden kann bei bestimmten Erkrankungen, insbesondere dann, wenn Probleme mit herkömmlichen Schmerzmedikamenten auftreten, sinnvoll sein. Diese Therapie gehört jedoch nach Meinung vieler Experten in die Hand des Arztes.
Wenn Cannabinoide verwendet werden, dann sollten sie jedoch nicht als Medikamente der ersten Wahl eingesetzt werden, da es häufig zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen kommt. Dies ist besonders bei mittel- und längerfristigem Einsatz zu berücksichtigen.
Es liegt im Interesse der Patienten, dass der wissenschaftliche Nachweis für Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit eines Medikamentes erbracht wird, bevor es zugelassen werden kann. Seit dem 1. Oktober 2008 liegt dem Bundesinstitut für Arzneimittel ein Antrag auf Zulassung eines Arzneimittels mit Dronabinol vor, der derzeit geprüft wird.
Die von Ihnen angesprochene Gefahr eines Missbrauchsverhaltens durch Jugendliche sehe ich bei der von den Bundestagsfraktionen der Linken und Bündnis 90/ Grüne geforderten Straffreistellung des Cannabisbesitzes zu medizinischen Zwecken. Hiermit wäre nach Meinung zahlreicher Experten dem Missbrauch, auch durch Jugendliche, Tür und Tor geöffnet.
Jede Form der Selbsttherapie auf der Grundlage von durch Eigenanbau gewonnenen Pflanzenteilen lehne ich deshalb ab. Er gefährdet die Patientensicherheit und die Sicherheit der Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Eichhorn