Frage an Maria Eichhorn von Stefan K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Fr. Eichhorn,
ich bekomme oft Werbung von Versicherungen, die mir eine private Krankenversicherung anbieten wollen.
Nun ist es so, daß ich eine solche erst abschliessen kann, wenn ich mindestens 48.000€ Jahresgehalt verdiene. Das habe ich bei weitem nicht. Es gibt schon private Versicherungsmodelle ab 58,-€ im Monat.
Warum ist es dem Bürger nicht freigestellt, sich privat zu versichern und aus der gesetzlichen KK auszutreten, nur weil er etwas weniger verdient???
Vielen Dank für ihre Antwort,
S.K.
Sehr geehrter Herr Kunz,
vielen Dank für Ihren Eintrag bei abgeordnetenwatch vom 20. Oktober 2008.
In der PKV können sich Personen versichern, für die keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht. Dies betrifft Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt sowie Beamte, Selbständige und Freiberufler.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird von der Bundesregierung jährlich durch Rechtsverordnung im Verhältnis der Entwicklung der Bruttolohn- und - gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer vom vorvergangenen Kalenderjahr zum vergangenem Kalenderjahr angepasst. Alle Beschäftigten, die ein jährliches Arbeitseinkommen über diesem Betrag beziehen, werden von Gesetzes wegen weder an den Leistungen noch an der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung beteiligt. Diese haben die Wahl, eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abzuschließen, sich privat zu versichern oder nichts zu tun.
Überschreitet ein Arbeitnehmer die für ihn maßgebende Versicherungspflichtgrenze zu Beginn einer Beschäftigung, dann ist er von Anfang an krankenversicherungsfrei. Überschreitet ein Arbeitnehmer bspw. durch Lohn- oder Gehaltserhöhung im laufenden Kalenderjahr die Versicherungspflichtgrenze, dann wird er zum 1. Januar des Folgejahres krankenversicherungsfrei. Dies aber nur dann, wenn sein Einkommen auch die im Folgejahr maßgebende Versicherungspflichtgrenze übersteigt.
Unterschreitet ein Arbeitnehmer dagegen im laufenden Kalenderjahr mit seinem Einkommen künftig die Versicherungspflichtgrenze, dann tritt die Versicherungspflicht sofort ein. Auf Antrag kann man sich bei jeder gesetzlichen Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Entsprechend dem Solidaritätsprinzip richtet sich die Pflichtmitgliedschaft und Beitragsbemessung in der Gesetzlichen Krankenversicherung - anders als in der Privaten Krankenversicherung - nicht nach dem persönlichen Krankheitsrisiko wie z.B. Alter, Geschlecht, Gesundheitsstatus. Selbst wenn der Beitrag also in einer privaten Krankenversicherung heute tatsächlich, wie sie schreiben, niedriger ist als in einer gesetzlichen Krankenversicherung, so wird sich dies mit zunehmendem Alter des Versicherten ändern. In der gesetzlichen Krankenversicherung hingegen wird jede Person ohne Gesundheitsprüfung und unabhängig von Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand, Einkommen und Beruf versichert. Dazu kommt: Ist die Wahl einmal auf eine private Krankenversicherung gefallen, so gibt es fast keinen Weg mehr aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche. Dieser Schritt ist nur in Ausnahmefällen, z.B. bei Arbeitslosigkeit oder bei sinkendem Gehalt möglich.
Der Schritt in die private Krankenversicherung sollte also gut überlegt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Eichhorn