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Maria Eichhorn
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Frage von Helmut P. •

Frage an Maria Eichhorn von Helmut P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Eichhorn,
wie werden Sie sich bei der Abstimmung zu den Krankenkassenbeiträgen verhalten und was haben Sie für eine Entlastung für Rentner vorgesehen?

MfG,
Helmut Pullmann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Pullmann,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 8. Oktober 2008, indem Sie nach einer Entlastung für Rentner in Bezug auf die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge fragen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich zum Ziel gesetzt, das deutsche Gesundheitswesen zukunftsweisend umzugestalten. Unsere Gesellschaft verändert sich und damit weiterhin alle Bürgerinnen und Bürgern eine gute Gesundheitsversorgung erhalten können, ist die Einführung des Gesundheitsfonds wichtig.

Ab dem 1.1.2009 gilt ein allgemeiner Beitragssatz, der durch die Bundesregierung per Rechtsverordnung festgelegt wird und Ende Oktober vom Bundeskabinett beschlossen wird. Demnach beträgt der paritätisch finanzierte Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung künftig 14,6%, der ermäßigte Beitragssatz 14,0% (für Versicherte ohne Krankengeldanspruch [z.B. Selbstständige]). Dazu kommt jeweils ein Anteil von 0,9% Beitragssatzpunkten, der seit Januar 2004 nur von den Mitgliedern der Krankenkassen zu tragen ist. Die Verteilung der Beitragsbelastung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ändert sich also nicht.

Festzuhalten ist, dass das neue Finanzierungssystem nicht nur aus einem einheitlichen Beitragssatz besteht. Eine Krankenkasse, die besser wirtschaftet, kann ihren Versicherten finanzielle Vergünstigungen oder Beitragsrückerstattungen gewähren. Eine Kasse, die schlechter wirtschaftet, muss bei ihren Mitgliedern einen zusätzlichen pauschalen Zusatzbeitrag erheben. Wird tatsächlich ein Zusatzbeitrag erforderlich, muss sie ihre Mitglieder auf die Möglichkeit eines Kassenwechsels hinweisen. Der Zusatzbeitrag sorgt also dafür, dass die Versicherten in Zukunft in Euro und Cent erfahren, wie mit ihren Beitragsgeldern gewirtschaftet wird. Das war eine wichtige Forderung der Union.

Auch Rentnerinnen und Rentner zahlen ab dem kommenden Jahr den allgemeinen Beitragssatz. Rund 70% aller Rentnerinnen und Rentner zahlen bisher einen überdurchschnittlichen Beitrag, weil sie Mitglied in einer der sog. Versorgerkassen (wie AOKen oder Ersatzkassen) sind. Viele ältere Menschen, die z.B. in der AOK Berlin versichert sind, zahlen daher ab Januar 2009 auch mit dem angehobenen Beitragssatz weniger als bisher. Dies trifft im Übrigen auch bei den AOKen in acht weiteren Bundesländern zu.

Etwa 56% aller Rentnerinnen und Rentner zahlen mit dem Beitragssatz 2009 entweder weniger oder maximal 0,1% von ihrer Rente mehr an die Krankenkassen als bisher. Bei einem sog. Eckrentner mit einer gesetzlichen Rente von etwa monatlich 1.200 Euro z.B. wären das 1,10 Euro im Monat oder 13,20 Euro im Jahr. Darunter fallen z.B. auch die rund 3,4 Mio. Rentnerinnen und Rentner, die bei den beiden großen Ersatzkassen BEK und DAK versichert sind.

Bei rund 30% aller Rentnerinnen und Rentner liegt die Belastung zwischen 0,1% und 0,5%, also im gewählten Beispiel zwischen 1,10 Euro und 5,50 Euro im Monat. Von einer übergebührlichen Belastung der Rentner ist nicht auszugehen.

Einkommensstärkere Rentnerinnen und Rentner profitieren ab 2010 wie alle anderen Einkommensteuerpflichtigen von der beabsichtigten Absetzbarkeit ihrer Krankenkassenbeiträge.

Übrigens: Ohne Gesundheitsfonds und einheitlichem Beitrag hätten sich wegen des erhöhten medizinischen Versorgungsaufwands vor allem diejenigen Kassen zu noch größeren Beitragserhöhungen gezwungen gesehen, die besonders viele ältere Versicherte in ihren Reihen haben. Die Beitragsunterschiede zwischen günstigen Kassen und den großen Versorgerkassen mit ihren vielen Rentnerinnen und Rentnern würde noch weiter auseinander gehen. Leidtragende dieser Entwicklung wären in jedem Fall vor allem die Rentnerinnen und Rentner.

Mit dem Gesundheitsfonds wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf ein längerfristig tragfähiges Fundament gestellt. Ab dem 01. Januar 2009 werden die Beiträge der Arbeitgeber, der anderen Sozialversicherungsträger, der Mitglieder der Krankenkassen sowie die anwachsenden Zuschüsse des Bundes aus Haushaltsmitteln im Gesundheitsfonds gebündelt. Aus dem Fonds erhalten die Krankenkassen Zuweisungen zur Deckung ihrer Ausgaben. Dabei handelt es sich um eine Grundpauschale pro Versicherten sowie Zu- und Abschläge zum Ausgleich der unterschiedlichen Risikostrukturen.

Durch den Gesundheitsfonds erhält das System der gesetzlichen Krankenkassen ein bedeutendes Wettbewerbselement zum Vorteil der Versicherten. Endlich kann der Versicherte besser zwischen den Angeboten, Leistungen und der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Kassen vergleichen. Die Krankenkassen müssen über die Produkte, also über ihre Leistungen, konkurrieren. Bisher stand der Wettbewerb um die Höhe des Beitragssatzes im Vordergrund mit dem Ziel den jungen, gesunden Alleinstehenden durch gezielte Werbung zu gewinnen. Das wird sich zukünftig ändern, die der Reform schafft einen echten Wettbewerb der Krankenkassen um die bessere Versorgung der Versicherten. Die Krankenkassen müssen stärker als bisher leistungsorientiert arbeiten und den Wünschen der Versicherten entsprechend unterschiedliche Versorgungsangebote zu unterschiedlichen Tarifen anbieten. Wie bisher haben die Versicherten die Möglichkeit, auch in Zukunft ihre Krankenkasse frei zu wählen.

Der zukünftige Beitragssatz von 15,5 Prozent wird im Übrigen nicht durch den Gesundheitsfonds verursacht, sondern durch andere wesentliche Faktoren: Die demographischen Veränderungen, den technischen Fortschritt, das Ende der Budgetierung der ärztlichen Leistungen die medizinisch-technischen Entwicklungen, die steigenden Ausgaben für Arzneimittel, die Kosten für das ärztliche und pflegerische Personal in Krankenhäusern und die allgemeinen Kostensteigerungen. Eine umfassende und flächendeckende Gesundheitsversorgung mit dem Anspruch auf Teilhabe am medizinischen Fortschritt für alle, wie sie die gesetzliche Krankenversicherung bietet, hat ihren Preis.

Wir wollen, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Zukunft weiterhin diese umfassende und gute Gesundheitsversorgung erhalten. Dazu brauchen wir ein Finanzierungssystem, das die Mittel für die Versorgung zielgerecht und effizient bereitstellt. Der Gesundheitsfonds ermöglicht den Einstieg in eine nachhaltige Finanzierungsstruktur in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Eichhorn