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Maria Eichhorn
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Frage von Bernd L. •

Frage an Maria Eichhorn von Bernd L. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Fr.Eichhorn,

Sie kennen sicher den Artikel 3 Grundgesetz:Alle Menschen sind gleich.Nun habe ich dazu eine Frage. Stellen Sie sich vor, Sie werden ernsthaft Krank,Sie benötigen einen Krankenwagen oder einen Notarzt.Dann rufen Sie selbstverständlich bei der Rettungsleitstelle Regensburg an.Nun kann es sein,daß ich Ihren Anruf entgegen nehme oder mein Kollege der neben mir sitzt.Der Unterschied: Ich bin Angestellter,mein Kollege ist Beamter.Beide machen wir die selbe Arbeit. Mein Beamtenkollege verdient mehr,geht fünf Jahre eher in Rente die dann noch wesentlich höher ist als meine.Einbezahlt hat er dafür natürlich nichts.Als Belohnung bekommt er noch eine 13. Pension als Weihnachtsgeld.Nun frage ich Sie,wo ist hier die Gerechtigkeit?Ich verweise nochmals auf den Artikel 3 Grundgesetz: Alle Menschen sind gleich!
Ich wünsche Ihnen alles gute und hoffe Sie müssen nie bei mir anrufen.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Lehner,

vielen Dank für Ihren Eintrag auf www.abgeordnetenwatch.de vom 3. Oktober 2008, in dem Sie Ihren Unmut über die Besoldung von Beamten zum Ausdruck bringen. Das Beamtentum ist ein Berufsstand, der immer wieder Gegenstand der Diskussion, zugleich aber eine tragende Säule des deutschen Verwaltungssystems ist und verfassungsrechtlich durch Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes geschützt wird.

Die Sonderstellung von Beamten ist in der Hauptaufgabe der Beamten begründet: sie sind zuständig für die unparteiische Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben und Aufgaben, die aus Gründen der Sicherung des Staates oder des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich Personen, welche in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen, übertragen werden dürfen. Beamte erhalten kein Gehalt, das in einem Tarifvertrag ausgehandelt wurde, sondern werden am Monatsanfang besoldet. Dies soll die finanzielle Unabhängigkeit des Beamten sicherstellen und Korruption vermeiden.

Deutschland hat mit nur 12,5% an der Gesamtzahl der Arbeitnehmer extrem wenige Staatsdiener. In Dänemark und Schweden arbeitet ein Drittel der Arbeitnehmer beim Staat, in Großbritannien tun es 22%, und selbst in den USA zählt man 16%. Unter den entwickelten OECD Ländern liegen wir, was den Anteil der Staatsdiener betrifft, auf einem der letzten Plätze, vergleichbar mit Luxemburg und Japan. Dennoch arbeiten deutsche Behörden im internationalen Vergleich vorbildlich. Die Effizienz der deutschen Staatsdiener hält jedem internationalen Vergleich stand.

Nur etwa ein Drittel der Staatsdiener sind Beamte und Richter, die den vollen Kündigungsschutz genießen. Zwei Drittel sind Angestellte bzw. Arbeiter, die dem normalen Tarifrecht unterworfen sind. Der Kündigungsschutz vieler privat beschäftigter Arbeitnehmer ist heute fast so hoch wie jener der Beamten. Wer 15 Jahre beschäftigt war, ist kaum noch kündbar. Auch Beamter wird man nicht von heute auf morgen, sondern nach sehr langen Wartezeiten.

Beamte können nicht streiken und sind dem Staat gegenüber per Eid zur Treue verpflichtet. Sie können jederzeit an einen anderen Ort versetzt werden, wo sie gebraucht werden. Sie stellen eine immer verfügbare, verlässliche Basis des Staatswesens dar, die auch in schwierigsten Zeiten Stabilität garantiert. Richter und Polizisten sind zum Beispiel Beamte, weil sie unabhängig und unbestechlich sein müssen. Und früher waren es auch die Lokführer, Schrankenwärter oder Fluglotsen, weil man sicherstellen wollte, dass der Verkehr nicht durch Streiks lahm gelegt werden kann.

Die Bruttolöhne und -gehälter der Staatsbediensteten lagen Mitte 2003 trotz der längeren Arbeitszeiten im Durchschnitt um 5,5% unter den entsprechenden Werten der privaten Wirtschaft, obwohl Staatsbedienstete im Durchschnitt über eine höhere Qualifikation als privat beschäftigte Arbeitnehmer verfügen müssen. In den Jahren von 2003 bis 2008 sind die Bruttolöhne und –gehälter von Beamten um weitere 4% gesunken, außerdem mussten sie zusätzlich eine Kürzung des Weihnachtsgeldes in Kauf nehmen.

Dass Beamte begünstigt sind, weil sie keine Sozialabgaben zahlen, ist ein Märchen. Da der Staat seit jeher mit der Privatwirtschaft konkurrieren musste, sind bei gleichen Qualifikationsstufen die Netto-, und nicht etwa die Bruttogehälter der Beamten mit den Gehältern der Privatwirtschaft vergleichbar. Was andere an Sozialabgaben zahlen, wird den Beamten von vornherein nicht als Gehalt zugebilligt.

Die Beamtengehälter stiegen zumindest im gehobenen Dienst viel langsamer als die Gehälter in der Privatwirtschaft. In den 30 Jahren von 1970 bis 2000 stiegen die Bruttomonatsverdienste der hoch qualifizierten Angestellten im privaten Sektor um durchschnittlich 330%, doch die Gehälter der Beamten des gehobenen Dienstes stiegen durchschnittlich nur um 190%. Der Stundenlohn eines Industriearbeiters stieg in der gleichen Zeit um 350%.

Auf den ersten Blick erscheint es oftmals so, dass das Beamtentum ungerecht ist gegenüber privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen. Doch muss man genauer hinsehen!

Der Gleichheitssatz in Artikel 3 des Grundgesetzes ist ein Menschenrecht. Er verbietet der öffentlichen Gewalt Privilegierungen und Diskriminierungen aus den in Art. 3 Abs. 3 genannten Gründen wie Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, und religiöse oder politische Anschauungen. Ungleichbehandlungen, für die es keinen sachlichen Grund gibt, sind ebenfalls verboten. In Bezug auf das Beamtentum ist festzustellen, dass das Beamtentum keine anderen Anstellungsformen diskriminiert, sondern seinen Sonderstatus zur unparteiischen Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben besitzt. Zudem hat jeder Deutsche das Recht, Beamter zu werden, womit der Gleichheitssatz bestätigt wird.

Auch ich wünsche Ihnen alles Gute und danke Ihnen für Ihre Arbeit in der Rettungsstelle.

Mit freundlichen Grüßen
Maria Eichhorn