Frage an Maria Eichhorn von Peter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Eichhorn,
sicher können Sie sich noch an den 11.September 1989 erinnern.
Zum einen haben Sie an diesem Tag Geburtstag und zum anderen kamen vor 19 Jahren DDR – Flüchtlinge nach Bayern. In Passau wurden die „Neuen Landsleute“ wie der damalige Regierungssprecher Hans Klein sagte, herzlich im Namen der damaligen Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP begrüßt. Des Weiteren sagte er, dass diese Menschen an die wahren Werte des Lebens erinnert haben die manchen in der alten Bundesrepublik schon in Vergessenheit geraten ist, nämlich was Glück, Zuversicht und Freiheit bedeutet.
Können Sie mir erklären warum diese richtigen Thesen heute keine Bedeutung mehr haben sollen?
Können Sie mir erklären warum diese Leute, die nach ihrer Ankunft voll in die alte Bundesrepublik integriert wurden, heute wieder DDR Status haben sollen und nach BMAS/DRV Praxis bei der Rentenberechnung diskriminiert werden und warum lässt sich die CDU/CSU von dem BMAS/DRV so vorführen?
Warum soll für die ehemaligen DDR Flüchtlinge nicht das FRG sondern das RÜG Anwendung finden?
Wo wurde das von wem im Bundestag beschlossen? Könnten Sie bitte den Herrn Minister Seehofer befragen, er war zu dieser Zeit (11. und 12. Legislative) Staatssekretär im BMAS und sollte Ihnen und mir diese Frage beantworten können.
Ich bedanke mich recht herzlich für eine ehrliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Kämpfe
Sehr geehrter Herr Kämpfe,
vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 9.9.2008 über "Abgeordnetenwatch".
Die Freude über die deutsche Einheit und die Anerkennung der historischen Befrei-ungsleistung unserer ostdeutschen Mitbürger besteht weiterhin. Auch wenn ich Ihre Verbitterung verstehen kann, so bedeutet die von Ihnen so heftig kritisierte Regelung keineswegs eine Herabwürdigung der ehemaligen DDR-Bürger und ihrer Biografie.
Wie ich Ihnen bereits schriftlich mitgeteilt habe, mußte der Gesetzgeber so handeln, um eine Vereinheitlichung zu schaffen und nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz zu verstoßen. Härtefälle, wie sie bei allen Stichtagsregelungen auftreten, mussten im Interesse dieser Intention in Kauf genommen werden.
Ich sehe für mich als Abgeordnete keine Möglichkeit, an der herrschenden Rechtslage etwas zu ändern. Eine Änderung könnte m.E. höchstens durch ein Gerichtsurteil veranlaßt werden, womit aufgrund der bisherigen Rechtsprechung allerdings kaum zu rechnen sein dürfte.
Ich bedaure nochmals, nichts weiter für Sie tun zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Eichhorn MdB