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Maria Eichhorn
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Frage von Markus B. •

Frage an Maria Eichhorn von Markus B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Eichorn,

beim Thema Alkoholexzesse / Komasaufen habe ich das Gefühl, dass eine gewisse Hilflosigkeit herrscht. Zum einen hat die Industrie kein wirkliches Interesse daran sich selbst die Umsätze zu verderben, zum anderen scheuen viele Eltern offensichtlich den Konflikt mit ihren Sprößlingen und versagen bei diesem Thema. Die Politik soll es mal wieder richten. Warum wird aber nicht über eine relativ einfache und wirkungsvolle Methode den Ball zurückzugeben nachgedacht.
Sprich Verursacherprinzip: Wer sich so sinnlos besäuft, dass er im Krankenhaus landet (nicht nur die Jugendlichen, auch die Erwachsenen), sollte die Anfallenden Gesamtkosten (Kranktransport, Behandlung etc.) entweder tragen, oder aber in Form von Sozialdienst abstottern.
Damit würde sich das Thema sehr schnell in den Griff bekommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Bölter

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Bölter,

vielen Dank für Ihren Eintrag bei Abgeordnetenwatch.

Um insbesondere Kinder und Jugendliche vor gesundheitsschädlichem Alkoholkonsum zu schützen, müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Dazu gehört für mich neben einer Intensivierung der Präventionsarbeit, einer besseren Kontrolle der Einhaltung gesetzlichen Bestimmungen und Sanktionsmaßnahmen bei Verstößen auch eine Verschärfung der gesetzlichen Maßnahmen. Sinnvoll wäre hierbei z.B. ein Abgabeverbot von Alkohol an Minderjährige. Denn, nicht nur Unfälle und Gewalttaten sind Folge des übermäßigen Alkoholkonsums; je eher die Jugendlichen Alkohol zu sich nehmen, desto größer ist die Gefahr, dauerhafte körperliche und geistige Schäden zu erleiden.

In erster Linie ist die Fürsorge- aber auch Erziehung eines Minderjährigen laut Bürgerlichem Gesetzbuch Recht, aber auch Pflicht der Eltern. Wenn diese ihrer Fürsorgepflicht nicht in ausreichendem Maße nachkommen und den Schutzbefohlenen dadurch in Gefahr bringen in seiner körperlichen und/oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, können strafrechtliche, zivilrechtliche aber auch arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen. Die bestehenden Möglichkeiten sollten hierbei, jedoch immer im Sinne des Minderjährigen, voll ausgeschöpft werden. Vorschläge, wie von Ihnen unterbreitet, werden immer wieder in verschiedenen Bereichen diskutiert. Bisher müssen lediglich Folgen von nicht verordneten Schönheitsoperationen vom Patienten selbst bezahlt werden. Ich bin überzeugt, dass Ihr Vorschlag verstärkt in die Diskussion eingebracht wird. Allerdings ist eine kurzfristige Entscheidung dazu nicht zu erwarten.

Als Drogenbeauftragte der Unionsfraktion habe ich veranlasst, dass sich die Union im Oktober bei einem Fachgespräch in Berlin intensiv mit dem Alkoholproblem gemeinsam mit Fachleuten aus Verbänden, Kommunen und Politik auseinandersetzt.

Mit freundlichen Grüßen

Maria Eichhorn