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Frage von Jürgen R. •

Frage an Maria Eichhorn von Jürgen R. bezüglich Familie

Ihre Antwort vom 21.12.2007

Sehr geehrte Frau Eichhorn,

vielen Dank für Ihre Antwort. Es bleiben aber nach wie vor Fragen offen, wie etwa - wo sind im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Kinder die Männer (Väter) berücksichtigt, bzw. wer fühlt sich hier für diese zuständig? - welche Möglichkeit hat ein Vater (ggf. mit Kindern) nach häuslicher Gewalt seitens der Mutter, unterzukommen. Wird er auch in einem Frauenhaus aufgenommen? - ist PSYCHISCHE GEWALT nicht genauso schlimm wie körperliche Gewalt, vor allem unter dem Gesichtspunkt der Spätfolgen? - warum wird das Bild der Väter, die ihre Kinder wegen Umgangsboykott seitens der Kindsmutter nicht sehen dürfen, von der Politik verfälscht? Ist es für die Politik (mit Hilfe der Presse) momentan das einfachste, diesen betroffenen Vätern irgendeinen Grund anzulasten, der den Umgangsboykott rechtfertigt und somit auch diese Väter mit Gewaltverbrechern, Schlägern, etc. auf eine Ebene stellt? (siehe u.a. die Aktion der Frauenhäuser: Gewaltig groß werden) - können Sie sich überhaupt in die Lage eines fürsorglichen Vaters versetzen, der quasi über Nacht den Kontakt zu seinen Kindern verliert, weil die Mutter es so will (Umgangsboykott, Eltern-Kind-Entfremdung, etc.), und dem keinerlei Teilhabe an der Entwicklung seiner geliebten Kinder ermöglicht wird? - hat die Politik überhaupt ein tatsächliches Interesse am Wohle des Kindes (und das nicht nur in der Weihnachtszeit und vor Wahlen), oder wäre zum Wohle des Staates richtiger?

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Reicherseder
Trennungsväter e.V.

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Sehr geehrter Herr Reicherseder,

gerne nehme ich nochmals zu Ihren Fragen Stellung. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist, wie der Name bereits sagt, nicht nur für Frauen verantwortlich, sondern auch für Männer – für Jungen, Familienväter und Ältere. Auch in seiner Funktion als Frauenministerium ist es für die Gleichstellung von Frauen und Männern zuständig. Deshalb hat die Bundesregierung bereits zu Beginn der vorletzten Legislaturperiode die Abteilung „Frauenpolitik“ in die Abteilung „Gleichstellung“ umgewandelt. Liegen geschlechterspezifische Analysen vor, die zeigen, dass ein Geschlecht (Männer oder Frauen) benachteiligt wird, werden gegensteuernde Maßnahmen ergriffen.

Das Thema Gewalt gegen Frauen ist insbesondere deshalb im Fokus der Öffentlichkeit, weil, wie schon im letzten Schreiben erwähnt, die Zahlen eine deutliche Sprache sprechen.
Experten gehen davon aus, dass häusliche Gewalt in ca. 95 Prozent der Fälle gegen Frauen von Männern verübt wird. Auf der anderen Seite sind ca. 5 Prozent der Männer von Gewalt durch ihre Partnerinnen betroffen. Neben der bereits erwähnten Studie gibt es auch eine nicht repräsentative Pilotstudie „Gewalt gegen Männer“, die sich als international erste Studie diesem Thema widmet. Dabei wird deutlich, dass es sich bei der Gewalt gegenüber Männern insbesondere um psychische Gewalt und soziale Kontrolle, die Frauen gegen bzw. über ihre Beziehungspartner ausüben, handelt.

Misshandelte Männer können auch von dem „Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung“, das geschlechtsneutral formuliert ist, profitieren, sofern sie bereit sind, Hilfe zu suchen. Von familiärer Gewalt betroffene Männer können sich darüber hinaus an Beratungsstellen wie die Opferhilfe Hamburg wenden. Sie können auch bei Männerberatungsstellen und bei allgemeinen Ehe- und Familienberatungsstellen vorsprechen.
Ein erstes Männerhaus in Deutschland „Zuflucht für Männer in Krisen und bei familiärer Gewalt“ gibt es in Berlin. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.maennerberatung.de/maennerhaus.htm.

Frauenhäuser sind weiterhin ausschließlich Frauen und Kindern vorbehalten.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Maria Eichhorn MdB