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Maria Eichhorn
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Frage von Dr. Eckhard S. •

Frage an Maria Eichhorn von Dr. Eckhard S. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Eichhorn,

sie nehmen wiederholt Bezug auf die abstrakte Rechtsposition des zu begrüßenden Schutzes der Ehe und Familie durch die Verfassung.

Das BVG hat jedoch ausdrücklich erlaubt, eingetragene Lebenspartnerschaften auch in den Rechten mit der Ehe gleichzustellen, da sie eben nicht mit der Ehe konkuriert, da sie einen völlig anderen Personenkreis betrifft (eben homosexuelle Mitmenschen).

Daher beantworten sie doch bitte einmal ohne Rückgriffe auf vorformulierte Programmpositionen konkret die Frage, ob Sie es persönlich als gerecht empfinden, das ein Paar das lebenslang für einander finanziell einsteht und dafür durch den Staat z.B. im Sozialrecht eben wie Eheleute verpflichtet wird, im Fall des Todes nun plötzlich wie zwei völlig Fremde behandelt und das gemeinsam geschaffene Vermögen und Lebnsgrundlage durch die Erbschaftssteuer zerschlagen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. rer. nat. Eckhard Schmidt

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.

Sehr wohl respektiere und anerkenne ich, wenn Menschen in eingetragenen Lebenspartnerschaften füreinander einstehen und einander Unterhalt gewähren. Im Eckpunktepapier zur Erbschaftssteuerreform ist festgelegt, dass eingetragene Lebenspartnerschaften im Erbschaftsfall den gleichen steuerlichen Freibetrag wie Ehegatten erhalten. Allerdings werden die nichtehelichen Lebensgemeinschaften in der Steuerklasse III belassen.

Für die Union haben Ehe und Familie einen besonderen Rang, der sich auch in einem besonderen rechtlichen Status niederschlägt. Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und sind mit nichts vergleichbar. Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 17. Juli 2002 über die Verfassungsmäßigkeit des Lebenspartnerschaftsgesetzes ausdrücklich festgestellt: Das Bundesverfassungsgericht hat die eingetragene Lebenspartnerschaft zwar als zulässig neben dem Institut der Ehe anerkannt. Ausdrücklich wird jedoch darauf verwiesen, dass eine Lebenspartnerschaft keine Ehe ist, sondern ein Aliud, „etwas Anderes“ also.

Der jetzt vorliegende Lösungsansatz schützt auf der einen Seite die Ehe und trägt auch den von Ihnen vorgebrachten Argumenten Rechnung.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Maria Eichhorn MdB